Zu Beginn ist zu sagen, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat. Dabei gibt es verschiedene Wege, die man gehen kann und als Arbeitgeber entscheiden man über welchen dieser Durchführungswege.
Wir bei Attianese Versicherungen sehen den Weg der Direktversicherung als einfachsten und auch als langfristig besseren Durchführungsweg. Bei dieser Variante geht der Beitrag vom Mitarbeiter vom Bruttogehalt ab. Dadurch spart er Steuern und Sozialabgaben. Also je nach Steuerklasse und Einkommen geht dann ca. der doppelte Sparbeitrag in sein Rentenkonto ein. Je nachdem, wenn man die VL mit berücksichtigt, kann es sogar das 3fache bis 4fache sein.
Kennen Sie eine alternative Sparform, wo der Sparbeitrag ab dem 1. Euro verdoppelt wird?
Dies ist die einfachste Möglichkeit dem Mitarbeiter aus dem Altersarmutsrisiko zu holen.
Der Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass er durch dieses Konzept der Betriebsrente Sozialabgaben spart. Und falls er bereit ist, seinen Mitarbeitern einen Zuschuss zu geben, gilt dies für Ihn als Betriebsausgabe und kann steuerlich geltend gemacht werden. Auch eine Gehaltserhöhung in Form der Betriebsrente ist dem Mitarbeiter mehr geholfen. Denn als Gehaltsauszahlung könnte er in den nächsten Steuersatz fallen und der Beitrag muss Versteuert werden und Sozialabgaben abgetragen werden. Also bleibt ihm auch mindestens nur die hälfte davon zur Verfügung.
(Siehe dazu auch: Existenzielle Absicherung)