Drei neu anerkannte Berufskrankheiten- das solltest du wissen

Seit dem 1. April 2025 sind drei weitere Krankheitsbilder offiziell als Berufskrankheiten anerkannt worden. Grundlage ist die 6. Änderungsverordnung der Berufskrankheiten-Verordnung, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist. Für Betroffene bedeutet das: Die gesetzliche Unfallversicherung greift – vorausgesetzt, die Erkrankung hängt nachweislich mit der beruflichen Tätigkeit zusammen.

Welche Krankheitsbilder sind neu auf der Liste?

  1. Rotatorenmanschetten-Schäden an der Schulter
    Diese entstehen durch langjährige, intensive Überkopf-Arbeiten. Besonders gefährdet sind Beschäftigte in Branchen wie der Textilfertigung, Metallverarbeitung (z.B. Schweißen oder Schleifen), Montage, Fischindustrie, Schlachthöfen sowie im Forst- und Bauwesen.
  2. Gonarthrose bei Profi-Fußballern
    Diese Form des Kniegelenkverschleißes betrifft Spielerinnen und Spieler, die über mindestens 13 Jahre im Profibereich aktiv waren. Die Belastung durch häufiges Stoppen, Drehen und Beschleunigen kann zu langfristigen Schäden führen.
  3. Chronisch obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub
    Diese Lungenerkrankung – einschließlich Lungenemphysem – kann durch langjährigen Kontakt mit Quarzstaub entstehen, wie er beispielsweise im Tunnel- und Bergbau häufig vorkommt.

Diese Erweiterung der Berufskrankheitenliste basiert auf den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dort findest Du auch genauere medizinische Definitionen und Anhaltspunkte zur Anerkennung.

Was bedeutet das für Betroffene?

Liegt eine anerkannte Berufskrankheit vor, haben Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen medizinische Behandlungen ebenso wie mögliche Rentenzahlungen bei dauerhafter Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.

Was ist mit der BU-Versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) funktioniert völlig anders als die gesetzliche Unfallversicherung. Hier spielt es keine Rolle, ob eine Erkrankung offiziell als Berufskrankheit gilt oder nicht.

Wichtig ist einzig und allein: Kannst Du Deinen bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben? Dann liegt möglicherweise eine Berufsunfähigkeit vor – unabhängig von einer Diagnose, Liste oder Ursache.

Ein Beispiel: Auch wenn deine Erkrankung nicht auf der Berufskrankheitenliste steht, kannst du dennoch Leistungen aus deiner BU erhalten – sofern deine Leistungsfähigkeit im ausgeübten Beruf erheblich eingeschränkt ist.

FAQ: Anerkannte Berufskrankheiten


1. Was ist eine Berufskrankheit?

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die Ausübung eines bestimmten Berufs verursacht oder begünstigt wurde. Sie entsteht typischerweise durch länger andauernde Einwirkungen am Arbeitsplatz, wie z. B. Kontakt mit Chemikalien, Staub, Lärm, ständiges Arbeiten in Zwangshaltungen oder psychische Belastung. Berufskrankheiten sind im Gegensatz zu „normalen“ Krankheiten als solche gesetzlich definiert – und nur bestimmte Krankheiten werden offiziell als Berufskrankheit anerkannt.


2. Wer entscheidet, ob eine Krankheit als Berufskrankheit gilt?

In Deutschland entscheidet die Berufsgenossenschaft (oder eine andere zuständige Unfallversicherungsträgerin) darüber, ob eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird. Grundlage ist die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), in der derzeit über 80 Krankheiten gelistet sind. Zusätzlich prüft die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bei neuen medizinischen Erkenntnissen, ob weitere Erkrankungen in die Liste aufgenommen werden sollten.


3. Was sind die häufigsten anerkannten Berufskrankheiten?

Zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten gehören:

  • Hauterkrankungen wie chronisches Ekzem bei Friseuren oder Reinigungskräften
  • Atemwegserkrankungen durch Stäube (z. B. Asbestose, Silikose)
  • Schwerhörigkeit durch langjährige Lärmbelastung
  • Rücken- oder Gelenkprobleme durch schwere körperliche Arbeit
  • Infektionskrankheiten bei medizinischem Personal (z. B. Hepatitis, Tuberkulose)

Auch Krebserkrankungen durch chemische Stoffe wie Benzol, Formaldehyd oder Asbest werden mittlerweile als Berufskrankheiten anerkannt.


4. Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht auf eine Berufskrankheit habe?

Wenn Du glaubst, dass Deine Erkrankung mit Deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, solltest Du sofort handeln:

  1. Suche einen Arzt auf – am besten einen sogenannten D-Arzt (Durchgangsarzt), der sich mit Berufskrankheiten auskennt.
  2. Der Arzt, aber auch Du selbst, Dein Arbeitgeber oder Deine Krankenkasse, können eine Verdachtsanzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einreichen.
  3. Die Berufsgenossenschaft prüft den Fall und entscheidet, ob es sich um eine anerkannte Berufskrankheit handelt.

5. Habe ich Anspruch auf Leistungen, wenn meine Krankheit anerkannt wird?

Ja. Wird Deine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, hast Du Anspruch auf verschiedene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Kostenübernahme für medizinische Behandlungen
  • Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. Umschulung)
  • Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit
  • Rente bei bleibenden Schäden oder Minderung der Erwerbsfähigkeit

Auch Hinterbliebene haben im Todesfall Anspruch auf Leistungen wie Hinterbliebenenrente.


6. Was ist der Unterschied zwischen Berufskrankheit und Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich klar eingrenzbares Ereignis (z. B. ein Sturz oder ein Maschinenunfall), das zu einem Gesundheitsschaden führt. Eine Berufskrankheit hingegen entsteht meist über längere Zeit durch wiederholte oder chronische Belastung. Beide Fälle fallen jedoch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


7. Kann psychische Belastung auch eine Berufskrankheit sein?

Psychische Erkrankungen – etwa Burnout, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) – werden bisher nur in Ausnahmefällen als Berufskrankheiten anerkannt. Sie sind aktuell nicht in der Berufskrankheiten-Liste enthalten, können aber unter bestimmten Voraussetzungen über den Einzelfallweg entschädigt werden, wenn z. B. ein Polizist nach traumatischen Einsätzen an PTBS leidet.


8. Was passiert, wenn meine Krankheit (noch) nicht auf der offiziellen Liste steht?

In bestimmten Fällen kann auch eine nicht gelistete Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden – wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass ein klarer Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheit besteht. Dafür muss der Fall besonders gut dokumentiert und begründet sein. Ein Fachanwalt oder ein spezialisiertes Gutachten kann hier helfen.


9. Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich gibt es keine festen Fristen, innerhalb derer Du eine Berufskrankheit melden musst. Allerdings gilt: Je früher, desto besser. Denn nur so kann die Ursache eindeutig festgestellt und der Versicherungsschutz rechtzeitig greifen. Wurde eine Krankheit beispielsweise bereits vor Jahren ärztlich diagnostiziert, aber nie gemeldet, kann die Anerkennung schwieriger werden.


10. Kann ich trotz Berufskrankheit weiterarbeiten?

Das kommt auf den Einzelfall an. Manche Erkrankungen lassen sich mit Anpassungen am Arbeitsplatz oder Umschulungen kompensieren. Andere wiederum machen ein Weiterarbeiten unmöglich. Die Berufsgenossenschaft prüft gemeinsam mit Ärzten und Reha-Beratern, ob Du weiter in Deinem Beruf tätig sein kannst oder z. B. in ein neues Tätigkeitsfeld wechseln musst – ggf. mit finanzieller Unterstützung bei Umschulungen oder Maßnahmen zur Wiedereingliederung.