Was ist Heilfürsorge überhaupt?
Heilfürsorge ist die gesundheitliche Versorgung der Polizeivollzugsbeamten, die der Staat übernimmt – also dein Ersatz für eine klassische Krankenversicherung, solange du im aktiven Dienst bist.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommt ein Polizeibeamter mit Anspruch auf Heilfürsorge diese Leistungen direkt und ohne Monatsbeitrag, soweit sie im Katalog stehen. Das gilt z. B. für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausbehandlungen.
Warum gibt es jetzt eine neue Verordnung?
Am 1. November 2025 tritt eine überarbeitete Fassung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV) in Kraft.
Das ist eine gesetzliche Änderung, die regelt, welche medizinischen Leistungen dir ab diesem Datum zustehen – wie früher, nur anders, und in manchen Bereichen deutlich verändert.
📌 Diese Punkte ändern sich für dich ab dem 01.11.2025
1. Stationäre Krankenhauswahlleistungen fallen weg
Bislang hattest du als Bundespolizist Anspruch auf Zusatzleistungen im Krankenhaus – z. B.
- Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer
Diese Komfort- und Wahlleistungen werden nicht mehr über die Heilfürsorge abgedeckt.
Wenn du also künftig ein Einzelzimmer oder Behandlung durch einen Wunscharzt möchtest, musst du diese Leistungen selbst privat absichern.
2. Elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt
Statt der bisherigen Heilfürsorgekarte gibt es bald für alle Berechtigten eine elektronische Gesundheitskarte, die bei Arztbesuchen genutzt wird – ähnlich wie bei gesetzlichen Krankenkassen.
Das bringt Vorteile bei Abrechnung und Digitalisierung, kann aber auch neue Abläufe und Regeln bedeuten, an die du dich erst gewöhnen musst.
3. Zahnmedizin: Implantate werden teilweise erstattet
Neu ist eine Regelung für Zahnimplantate, die medizinisch notwendig sind:
Du bekommst nun 50 % der Kosten für Implantate erstattet, soweit sie medizinisch notwendig sind und nach den Kriterien der Bundesbeihilfe berechnet werden.
Das ist ein Vorteil gegenüber der früheren Regelung, in der Implantate nicht oder nur sehr eingeschränkt enthalten waren.
4. Mehr Geld bei Schwangerschaftsvorsorge
Ein weiterer positiver Punkt:
Ab dem Zeitpunkt erhältst du für Schwangerschaften eine Zusatzleistung von bis zu 200 €, die du z. B. für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen einsetzen kannst, die über das normale Leistungsspektrum hinausgehen.
5. Behandlung im EU-Ausland und Schweiz wird besser geregelt
Wichtig für Beamte, die im Ausland wohnen oder dort oft unterwegs sind:
Die Heilfürsorge kann künftig bei ständigem Wohnsitz in EU-Staaten oder der Schweiz auch dort entstandene Behandlungskosten übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen.
Was entfällt konkret – und was bedeutet das für dich?
❌ Wegfall der Wahlleistungen bedeutet …
Für dich heißt das:
- Kein Anspruch auf Chefarztbehandlung mehr über Heilfürsorge
- Kein Anspruch auf 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus
- Im Krankenhaus wirst du in Standardversorgung (z. B. Mehrbettzimmer) behandelt
- Extra-Komfort musst du privat absichern
Das ist die größte Veränderung und hat einen echten Einfluss auf deine Versorgung und Lebensqualität im Krankheitsfall.
☑️ Was bleibt oder verbessert sich?
- Regelbehandlungen im Krankenhaus nach dem SGB V sind weiterhin abgedeckt.
- Zahnbehandlungen nach Standards und teilweise Implantate werden übernommen.
- Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft sind enthalten.
- Die elektronische Gesundheitskarte soll den Alltag erleichtern.
Warum diese Änderungen wichtig für dich sind
Diese Änderungen haben mehrere Gründe und Effekte:
🔹 1. Heilfürsorge wird stärker an gesetzliche Standards angeglichen
Die neue Verordnung richtet viele Leistungen stärker an den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) aus. Das führt dazu, dass Komfort- und Zusatzleistungen, die eigentlich freiwillig und nicht medizinisch notwendig sind, nicht mehr „umsonst“ gewährt werden.
🔹 2. Mehr Eigenverantwortung
Du trägst künftig selbst Verantwortung, deine Versorgung über den Basisrahmen hinaus abzusichern – sei es:
- durch eine private Krankenzusatzversicherung,
- durch spezielle Krankenhaus-Wahlleistungstarife,
- oder durch andere Ergänzungstarife, bevor du in Pension gehst.
Das betrifft besonders Wahlleistungen wie Chefarzt oder Komfort-Zimmer.
🔹 3. Vorsorge wird gezielt ergänzt
Mit der neuen Regelung erhältst du eine bessere Versorgung bei Zahnimplantaten und Schwangerschaftsvorsorge – das zeigt grundsätzlich eine Weiterentwicklung, die aber gleichzeitig durch Einschnitte bei den Wahlleistungen aufgehoben wird.
Was solltest du jetzt unbedingt tun?
Damit du nicht plötzlich „ungeschützt“ dastehst, wenn die neue Verordnung gilt, sind einige Schritte ratsam:
✅ 1. Versicherungssituation prüfen
Prüfe:
- deine Anwartschaften
- aktuelle Zusatz- oder Ergänzungstarife
- ob du Wahlleistungen oder Zahnzusatz brauchst
Wenn du bisher keine Zusatzversicherung zu deiner Heilfürsorge hattest, ist jetzt der richtige Moment, das Thema ernst zu nehmen.
✅ 2. Krankenversicherung vergleichen
Mit dem Wegfall der Wahlleistungen brauchst du einen Plan B, wenn dir:
- Chefarztbehandlung wichtig ist
- du ein Einzelzimmer möchtest
- du hochwertige Zahnversorgung brauchst
Das kann über eine private Versicherung sinnvoll sein.
✅ 3. Beratung einholen
Gerade bei komplexen Fragen wie:
- was genau Heilfürsorge abdeckt,
- wie sich das auf deine Pension auswirkt,
- welche Zusatzpolicen sinnvoll sind,
hilft eine individuelle Beratung, weil es hier kein „One-Size-Fits-All“ gibt. Finanzhauptmeister
Zusammengefasst: Was bedeutet das für dich als Polizeibeamter?
| Thema | Situation bis 31.10.2025 | Ab 01.11.2025 |
|---|---|---|
| Krankenhauswahlleistungen | Inklusive (z. B. Chefarzt, 1-/2-Bettzimmer) | Entfällt |
| Elektronische Gesundheitskarte | Nein | Ja |
| Zahnbehandlung | Standardversorgung | Standard + 50 % Implantatzuschuss |
| Schwangerschaft | Nur Standard | + 200 € für Zusatz-Vorsorge |
| Behandlung im EU-Ausland | Einschränkungen | Besserer Auslandsanspruch |
Häufige Fragen (FAQs)
1. Muss ich mich jetzt sofort privat versichern?
Nein, aber du solltest prüfen, ob du Zusatzschutz brauchst – besonders für Krankenhaus-Wahlleistungen und hochwertige Zahnversorgung.
2. Gilt die Änderung auch für Beamte im Ruhestand?
Nein. Die Heilfürsorge endet, sobald du aus dem aktiven Dienst ausscheidest; dann brauchst du eine andere Lösung.
3. Was bedeutet „elektronische Gesundheitskarte“ für mich?
Du nutzt künftig eine Karte ähnlich wie Krankenkassenkarten für Abrechnung und Arztbesuche.
4. Bezieht sich das nur auf Bundespolizei oder auch Landespolizei?
Diese Verordnung regelt die Heilfürsorge für die Bundespolizei – andere Länder können eigene Regeln haben.
5. Ist Zahnprophylaxe weiterhin enthalten?
Ja, Grundversorgung bleibt erhalten, und Implantate werden teilgedeckt.
6. Muss ich die 200 € bei Schwangerschaft in einem bestimmten Zeitraum einlösen?
Ja, sie gelten für Leistungen, die über die gesetzliche Basisversorgung hinausgehen – am besten vorher informieren.
7. Was passiert bei Notfällen im Ausland?
Notfallbehandlungen werden weiterhin übernommen, auch im EU-Ausland und der Schweiz unter bestimmten Bedingungen.
8. Gibt es Übergangsregelungen?
Leistungen, die vor dem 01.11. begonnen wurden, können unter bestimmten Bedingungen nach alter Regelung abgerechnet werden.
9. Fallen Zahnimplantate vollständig weg?
Nein! Sie sind nur anteilig (50 %) abgedeckt, was besser ist als vorher, aber nicht vollständig.
10. Woher weiß ich, ob ich Heilfürsorge oder Beihilfe habe?
Bundespolizisten haben Heilfürsorge – Beihilfe ist ein anderes System für andere Beamte.
11. Was ist mit Schutz im Krankenstand oder Folgen von Dienstunfähigkeit?
Das bleibt Teil des Versorgungssystems, ist aber gesondert zu prüfen.
12. Gilt das nur für aktive Beamte, nicht für Anwärter?
Für Anwärter gelten meist spezielle Regeln – oft müssen sie erst polizeiärztlichen Dienst aufsuchen.
13. Wird die Heilfürsorge teurer?
Sie ist kostenlos, aber durch den Wegfall von Zusatzleistungen steigt dein Eigenbedarf an Versicherungen.
14. Kann ich meine Heilfürsorge behalten, wenn ich krank werde?
Ja, solange du im Dienst bist.
15. Was ist der wichtigste Tipp zum Schluss?
Informiere dich frühzeitig, handle proaktiv und lass dich beraten – deine Versorgung steht auf dem Spiel!