Carsharing wird immer beliebter, nicht nur in Großstädten, sondern auch in kleineren Städten findet man immer häufiger Parkplätze, die als Carsharing Plätze ausgewiesen sind. Carsharing bringt eine Menge Vorteile für die Nutzer mit sich, so sparen sie sich fixe Kosten für Versicherung, Finanzierung, Stellplatz, Werkstattkosten und weiteres. Es muss nur gezahlt werden, wenn man wirklich ein Auto benötigt, die große Parkplatzsuche erübrigt sich in Großstädten dann meist ebenfalls, weil es immer wieder Carsharing Stellplätze gibt.
Nachteil daran ist natürlich, dass, grad in Großstädten, dann weitere Parkplätze fehlen. Denn Parkplätze die für Carsharing ausgewiesen sind, stehen den „normalen“ PKWs nicht mehr als Parkflächen zur Verfügung.
Eine Frau hatte ihren privaten PKW für eine kurze Zeit, um genau zu sein 11Minuten, auf einem Carsharing Parkplatz geparkt. Das Ordnungsamt benachrichtigte daraufhin den Abschleppdienst. Die Auslagen, die entstanden sind, obwohl die Frau ihren PKW vor dem eigentlichen Abschleppen wieder entfernte, wurden der Frau zur Last gelegt. Die Frau argumentierte mit der kurzen Parkdauer und das weitere Carsharing Stellplätze frei waren zu der Zeit.
Der Fall ging vor Gericht und die Frau unterlag und wurde zur Begleichung der Rechnung verurteilt. Begründung, dass die Carsharing Stellplätze gleichzusetzen sind mit einem absoluten Halteverbot.