Berufsunfähigkeitsversicherung trotz kurzweiliger psychischer Probleme möglich

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ,kurz BU, sichert dich finanziell ab, wenn du deinen Beruf für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, aufgrund von Krankheit oder Unfall.

Bisher war es unmöglich dich in einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterzubringen, wenn du im Abfragezeitrum (meist 5 Jahre) wegen eines psychischen Problems „behandelt“ wurdest.

Dabei ist der Begriff behandeln ziemlich weitgegriffen, weil bisher wurde nicht unterschieden, ob du kurzfristig wegen eines Lebensumstandes in Behandlung warst oder ob du an einer tiefgreifenden Depression leidest.

Schnell wird im Arztbericht z.B. bei Frauen in oder nach der Schwangerschaft von hormonell bedingten psychischen Problemen gesprochen. Oder ein naher Angehöriger verstirbt und man nimmt ein Erstgespräch bei einem Therapeuten deshalb wahr und schon ist eine psychische Erkrankung in deiner Akte vermerkt.

Neuerung bei der Alte Leipziger

Seit Anfang September arbeitet die Alte Leipziger mit einer Ausschlussklausel für bestimmte Vorerkrankungen, andere Auslöser bleiben davon dann aber unberührt. Somit macht die Alte Leipziger es einfacher für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Die psychische „Vorerkrankung“ wird dann individuell geprüft und eingeschätzt. Es gibt dann eine Wartezeit, in dieser Zeit sind dann psychische Erkrankungen ausgeschlossen und würden nicht als Leistungsfall gelten. Nach der Wartezeit sind diese aber dann ganz normal wieder mit abgesichert.

Möchtest du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, warst dir aber nicht sicher ob das mit deiner Vorgeschichte möglich ist, bzw. es gab bisher keine Möglichkeit dich abzusichern? Dann melde dich gerne bei uns und wir versuchen es bei der Alte Leipziger.