Zahnvorsorge, Zahnersatz und Ein-/Zweibettzimmer online abschließen

ab 16,90€/ Monat

  • Flatrate für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
  • Kieferorthopädische Leistungen bis 2.000 €
  • Kunststofffüllungen 100 %
  • Inlays, Onlays, Overlays 100 %
  • Wurzel- und Paradontosebehandlung 100 %
  • 1. Jahr bis 250 €
  • 2. Jahr bis 500 €
  • 3. Jahr bis 750 €
  • Ab dem 4. Jahr sowie bei Unfall und professioneller Zahnreinigung / Prophylaxe entfällt die Staffel
  • Keine Wartezeit und keine Gesundheitsfragen

ab 2.90€/Monat

  • Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung
  • 1. Jahr bis 250 €
  • 2. Jahr bis 500 €
  • 3. Jahr bis 750 €
  • Ab dem 4. Jahr entfällt die Summenbegrenzung
  • Steigerung des Leistungsanspruchs durch Treuebonus
  • Nur 6 Monate Wartezeit und keine Gesundheitsfragen
  • Für alle mit maximal zwei fehlenden Zähnen – ohne Zuschlag
  • Leistet auch für bereits angeratene Maßnahmen, sofern kein Heil- und Kostenplan erstellt wurde

ab 4,00 € /Monat

  • Übernahme der gesetzlichen Krankenhauszahlungen sowie der gesetzlichen Zuzahlungen für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen im Rahmen einer vollstationären Behandlung
  • Zuschlag für die gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Ersatztagegeld bis zu 45 €
  • Rooming-in Begleitperson
  • Allgemeine Wartezeit von 3 Monaten
  • Besondere Wartezeit von 8 Monaten bei Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz
  • Keine Gesundheitsfragen. Jeder ist versicherbar *

*Wir verzichten bei den Tarifen vigo 4YOU Ein-/Zweibettzimmer tatsächlich auf Gesundheitsfragen und erheben auch keine Risikozuschläge. So ist jeder versicherbar.Über den Umfang Ihres Versicherungsschutzes haben Sie bei Abschluss selber den besten Überblick:Wir leisten für alle Krankenhausaufenthalte – außer für Versicherungsfälle, die schon vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind (Vergangenheitsklausel).Das bedeutet:
Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte, werden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.