Bereits zum 01.06.2024 haben einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht darunter:
– BKK Euregio von 1,25% auf 1,79% (schon die zweite Erhöhung dieses Jahr)
– BKK MTU von 1,60% auf 1,90%
– BKK ZF & Partner von 1,69% auf 2,10%
Weitere Krankenkassen haben dann zum 01.07.2024 nachgezogen und ihre Zusatzbeiträge „angepasst“:
– BKK Diakonie von 1,80% auf 2, 69%
– BKK Pfaff von 1,40% auf 1,80%
– BKK Pfalz von 1,98% auf 2,38%
– BKK Textilgruppe Hof von 1,30% auf 2,80%
– BKK24 von 1,89% auf 2,55%
– BMW BKK von 0,90% auf 1,30%
– Continentale BKK von 1,60% auf 2,20%
– IKK – Die Innovationskasse von 1,80% auf 2,30%
– vivida bkk von 1,70% auf 2,49%
In Deutschland gibt es seit 1996 freie Krankenkassenwahl, bedeutet, dass jeder Versicherte seine Krankenkasse selbst aussuchen darf und nach einer Mindestfrist von 12 Monaten wechseln kann.
Ob das Sinn macht, muss man abwägen. Natürlich ist es möglich das weitere Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge demnächst anheben.
Wer Hilfsmittel (Rollstühle,Rollatoren, Rehabuggys, Orthesen, Pflegebett, Treppenlift u.a.) von der Krankenkasse gestellt bekommt, sollte natürlich doppelt abwägen ob ein Wechsel sinnvoll ist, da die Hilfsmittel Eigentum der Krankenkasse sind und bei einer Kündigung der Versicherer das Recht hat kurzfristig sein Eigentum zurückzufordern.
Bei Fragen dazu melde dich gerne bei uns!