Das Versicherungssystem

Versicherungen existieren, um Menschen und Unternehmen finanziell vor unerwarteten Risiken und Verlusten zu schützen. Das Risiko des Einzelnen wird auf eine größere Gemeinschaft (die Versicherung) umgelegt.

Das grundlegende Funktionsprinzip von Versicherungen basiert auf der Idee der Risikoteilung. Indem viele Einzelpersonen oder Unternehmen Prämien zahlen, können die finanziellen Belastungen im Schadensfall auf alle Versicherten verteilt werden. Dies reduziert das finanzielle Risiko für den Einzelnen erheblich.

Gründe für Versicherungen sind damit vor allen Dingen die Risikominimierung und die finanzielle Sicherheit. Das Leben ist mit vielen potentiellen Risiken verbunden z.B. im Bereich Gesundheit, Eigentum, Haftung und viele weitere. Versicherungen ermöglichen es Einzelpersonen und Unternehmen, diese Risiken zu minimieren bzw. den finanziellen Schaden zu minimieren in dem sie im Falle eines Schadens finanziellen Schutz bieten.

Möglich ist das ganze durch das Versicherungspooling. Bedeutet die Versicherungen bilden eine Pool von Geldern aus den Prämienzahlungen ihrer Kunden, den Versicherungsnehmern. Dieser Pool dient dazu, im Schadenfall die erforderlichen Auszahlungen zu tätigen. Durch das Pooling von Geldern können Versicherungsunternehmen auch langfristige Verpflichtungen eingehen und größere Schadenfälle abdecken.

Die Prämienkalkulation machen Versicherungen mit Hilfe von statistischen Analysen, um die Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen zu berechnen und entsprechend die Höhe der Prämien festzulegen. Je höher das Risiko für einen bestimmten Versicherungsnehmer ist, desto höher wird in der Regel die Prämie sein.

Reicht das Geld für die Beseitigung der Schadensfälle nicht mehr aus, so steigen die Versicherungsprämien in Zukunft an. Daher empfiehlt es sich auch nicht jeden „kleinen“ Schaden der Versicherung zu melden. Dadurch trägt man nämlich auf lange Sicht dazu bei, dass die Prämien angehoben werden müssen.

Die Geschichte der Versicherungen- Quarks&CO




Fahrerflucht? Lieber nicht!

Stelle dir folgendes Szenario vor :  Du bist mit deinem Auto unterwegs und plötzlich kommt es wegen Unachtsamkeit deinerseits zu einem Unfall mit einem anderen Auto. Wie es in solch einer Situation oft der Fall ist, stehst du unter Schock. Aus Angst begehst du dann Fahrerflucht.

Doch was genau versteht man unter der Fahrerflucht?

Kurz gesagt bezeichnet die Fahrerflucht das unerlaubte Entfernen vom Unfallort trotz Bemerkung des Unfalls. Selbstverständlich ist letzteres eine Straftat, welche gewisse Konsequenzen mit sich bringt.

Welche Strafen drohen dir nach einer Fahrerflucht?

Die Strafe als Folge der Fahrerflucht lässt sich in zwei Kategorien einteilen :  Die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe mit einer Dauer von bis zu drei Jahren. Außerdem kannst du als Unfallverursacher auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Was auch nicht auszuschließen ist, ist die Abgabe deines Führerscheins für drei Monate. Im schlimmsten Fall droht dir ein Führerscheinentzug wenn du den Unfallort bewusst und unerlaubt verlässt. Nichtsdestotrotz solltest du wissen, dass die Höhe der Strafe von dem jeweiligen Schaden abhängig ist. Handelt es sich beispielsweise um einen Kratzer, so erwartet dich eine Geldstrafe. Hierbei liegen die Kosten bei bis zu 600€. Liegt ein Personenschaden vor, so solltest du wissen, dass eine Abgabe deines Führerscheins für drei Monate nicht unwahrscheinlich ist.

Genaueren Einblick über die Sanktionen, die ein Unfall mit oder ohne Fahrerflucht oder ein sonstiges Vergehen im Straßenverkehr mit sich bringt, erhälst du im neuen Bußgeldkatalog 2024.

Wie solltest du als Geschädigter vorgehen?

Zuerst ist es wichtig, dass du die Unfallstelle absicherst, sodass diese für die anderen Verkehrsbeteiligten gut sichtbar ist. Dann solltest du die bekannten Daten des Unfallverursachers notieren – so detailliert wie möglich. Merkst du, dass sich der Unfallverantwortliche unmittelbar nach dem Unfall von der Unfallstelle entfernt, ohne jegliche personenbezogene Daten von sich anzugeben, so ist das Notieren des Kennzeichens des Täters von großer Bedeutung. Eine Aufzeichnung einer Dashcam kann hier als Beweis auch helfen. Wichtig ist außerdem, dass du Fotos von der Unfallstelle- und dem Schaden machst und gegebenenfalls Ausschau nach Augenzeugen hältst. Nach der Datenerfassung solltest du die Polizei verständigen und eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben.

Informiere darüber hinaus deine Kfz-Versicherung über den Unfall und melde den Schaden. Unter Voraussetzung, dass der Unfallverursacher bekannt ist, kommt seine Haftpflichtversicherung dann für den Schaden auf. Ist der Verursacher des Unfalls nicht bekannt- und du hast nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so wirst du den Schaden selbst bezahlen müssen.

Hast du eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so bist du auf der sicheren Seite, da diese für den Schaden aufkommt.

Stellst du in Folge des Unfalls Verletzungen fest, so solltest du auch diese abfotografieren und dich vom Arzt behandeln lassen.  Dies hat zwei Vorteile für dich : Zum einen werden deine Verletzungen behandelt und zum anderen dient die Dokumentation als Beweismittel, wodurch ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz gefördert wird.

Lieber mutig sein und sich seinen Pflichten stellen, statt im Nachhinein mit schwerwiegenderen Konsequenzen rechnen zu müssen

Unter Bezugnahme auf die Strafen lässt sich somit sagen, dass es dich nicht weiterbringt Fahrerflucht zu begehen. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, werden dir sicherlich mehr Kopfschmerzen bereiten, als wenn du bei der Unfallstelle bleibst und dazu beiträgst, dass der ganze Prozess erfolgreich überwunden werden kann. Schließlich ist das Begehen von Fahrerflucht eine Straftat, aufrichtig zu bleiben und Verantwortung für seine Fehler zu übernehmen hingegen ist lobenswert.

Muss bei einem Unfall bei dem keine Fahrerflucht begangen wird die Polizei informiert werden?

Nicht bei jedem Unfall muss zwangsläufig die Polizei informiert werden. Wenn sich beide Unfallbeteiligten einig sind, können die Beiden ihre Daten austauschen, Fotos anfertigen und den Schaden der Versicherung melden.

In einigen Fällen ist das Hinzuziehen der Polizei jedoch unerlässlich z.B. wenn es verletzte Personen gibt, unabhängig von dem Ausmaß der Verletzungen, ein Mietwagen (auf Vertrag achten) beteiligt ist oder es den Anschein hat, dass Alkohol oder Drogen bei einem der Unfallbeteiligten eine Rolle spielt.

Die Polizei ist ebenfalls verpflichtend zu informieren, wenn man ein Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigt (auch wenn nur leicht) und der Geschädigte nicht auffindbar ist. Ansonsten würde man auch in diesem Fall Fahrerflucht begehen.


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Feuer – Es hat gebrannt!

Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn  man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?

Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?

Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.

Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.

Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.

Trotzdem ist der Einbau und die Wartung eines Rauchmelders für dich persönlich wichtig, da er dich im Erstfall aus dem Schlaf reißt und dir in einem verrauchten Raum Orientierung schenkt.

Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer

zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:

Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):

  • Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
  • Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
  • Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
  • Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!

Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):

  • Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
  • Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
  • Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)

  • Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
  • weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
    Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!

Es wird genau geprüft, wer die Schuld trägt. Da kann es also vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in Regress genommen wird. Egal ob es die Privathaftpflicht vom Mieter, die Betriebshaftpflicht vom Gewerbetreibendem, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vom Gebäudebesitzer oder die Betriebshaftpflicht von eventuell beauftragten Handwerkern ist.

Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!



Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen










Schrebergarten / Kleingarten versichern

Besonders in der Corona Zeit ist das Interesse an einem eigenen Garten stark angestiegen. Nicht jeder hat ein Haus oder eine Wohnung mit Garten. Gerade für solche Fälle eignet sich ein Schrebergarten, ein „Stück Grün“ in einer Anlage, den man mit Gemüse und Obst bebauen kann (muss) und dazu ein geeigneter Ort um die Natur in seinem eigenen Bereich zu genießen.

Allerdings investiert man auch einiges an Zeit und sicherlich auch Geld um es sich in seinem Schrebergarten so richtig schön zu machen.

Daher ist es auch in diesem Fall besser eine Versicherung abzuschließen, denn auch eine Gartenlaube kann abbrennen und der Inhalt zerstört werden oder es wird eingebrochen und dabei geht ein Fenster zu Bruch.

Die Schrebergartenversicherung ist hierbei die richtige Versicherung, bevor dein Garten auf irgendeine Art und Weise beschädigt wird – und du auf den entstehenden Kosten sitzen bleibst.

Eine Versicherung dieser Art sichert den Garten, seinen Inhalt als auch eine Gartenlaube gegen jegliche Beschädigung ab, die zum Beispiel durch einen Brand, durch Vandalismus oder einen Einbruch verursacht wird – und übernimmt die Schadenkosten.

Mittlerweile gibt es einige Versicherer, die eine Kleingartenversicherung anbieten.

Auf folgende Punkte solltest du achten:

  • die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der Grunddeckung. Dazu gehört die Absicherung von Gebäuden gegen Brandschäden und zum andern die Absicherung des Inhalts der Gebäude (Inventar) innerhalb der Gebäude gegen Feuerschäden, Einbruchsdiebstähln und Vandalismusschäden.
  • Versicherungsschutz gegen Feuer auch für Bäume, Sträucher, Ernten und Gartenkulturen
  • Mitversicherung von Elektroarbeitsgeräten (z.Bsp Rasenmäher etc.)
  • Ergänzender Versicherungsschutz möglich über Zusatzversicherungen. Dazu gehört einerseits der Versicherungsschutz von Gebäude und deren Inventar gegen: Sturm- und Hagelschäden; Leitungswasserschäden. Andererseits gehört die Absicherung von Gartenmöbeln im Freien auch zum ergänzenden Versicherungsschutz.
  • Glasversicherung für Gewächshäuser
  • Solaranlagen im Freien sind gegen einfachen Diebstahl, Vandalismus und Glasbruch abgesichert

Zur Grunddeckung der Kleingartenversicherung gehören Gebäude (Baulichkeiten) und deren Inhalt. Gebäude sind gegen Feuer abgesichert und der Inhalt der Baulichkeiten ist sowohl gegen Feuer, Einbruchdiebstahl als auch gegen Vandalismus abgesichert. Je nach Wunsch kann man bei der Dialog zusätzliche Bausteine mitversichern. Dazu gehört die Absicherung von Gebäude und deren Inhalt gegen Sturm/Hagel, Leitungswasser. Außerdem wird ebenso die  Absicherung von Gartenmöbeln und Gewächshäuser angeboten.

Solltest du Fragen haben, melde dich gerne bei uns!




Grobe Fahrlässigkeit – zahlt die Versicherung?

Aus kleinen Missgeschicken können große Schäden enstehen. Finanziell kann das ganze auch zu einem Problem werden, dann wenn die Versicherung die Deckung ablehnt oder reduziert, sobald grobe Fahrlässigkeit angenommen wird.

Was bezeichnet man als grobe Fahrlässigkeit?

Grob fahrlässig handelt man, wenn man die Sorgfalt in besonders schwerem Fall verletzt und dadurch einen Schaden verursacht.

Ein gutes Beispiel ist die Situation der überfahrenen roten Ampel und dadurch kommt es zu einem Unfall. Dann hat der Fahrer grob fahrlässig gehandelt. Er hat die gebotene Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.

https://www.pfefferminzia.de/handy-am-steuer-sekundenschlaf-und-co-alte-kfz-tarife-und-die-grobe-fahrlaessigkeit/

Gibt es Versicherungen die auch grobe Fahrlässigkeit absichern?

Egal ob es sich um die Gebäude-, Hausrat oder Kfz-Versicherung handelt, grobe Fahrlässigkeit schließen einige Versicherer aus bzw zahlen nur bedingt.

Es sind in den verschiedenen Sparten immer Versicherer zu finden, die grobe Fahrlässigkeit mit in ihrer Deckung haben. Da empfiehlt es sich über einen Versicherungsmakler gegebenfalls die Versicherung prüfen und anpassen zu lassen.

Denn aus einer Unachtsamkeit, kann mitunter auch eine ganze Existenz vernichten werden.

Ist grobe Fahlässigkeit denn so leicht nachweisbar?

Im folgenden Fall hat ein Versicherungsnehmer Unkraut auf einer bepflasterten Fläche weggeflämmt. Es kam zum Abbrennen einer angrenzenden Hecke und ein Überspringen auf das Wohngebäude. Der Schaden war hochbeziffert und aufgrund grob fahrlässigem Verhalten, musste der Versicherungsnehmer 150.000 Euro des Schadens selbst finanziern. Das Gericht was eingeschaltet wurde, befand sogar, dass der Mann hätte noch höhere Kosten des Schadens tragen müssen.

In diesen Fällen gehen die Gerichte schlicht davon aus, dass man mit einer höheren Sorgfalt und vorausschauendem Denken die Schäden hätte vermeiden können. Und dass dem Versicherungsnehmer durch unüberlegtes Handeln eine nicht zu vernachlässigende Schuld nachgewiesen werden kann.

Möchtest du deine Verträge prüfen oder umstellen lassen, sodass grobe Fahrlässigkeit mit abgesichert ist, melde dich gerne bei uns!





Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungnebenkosten

Besonders bei Handwerksbetrieben, die Hand in Hand auf Baustellen arbeiten, z.B bei Neubauten, Renovierungen etc. ist es sehr sinnvoll sich sowohl gegen Nachbesserungsbegleitschäden, als auch gegen Mängelbeseitigungsnebenkosten abzusichern.

Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?

Wenn ein Handwerksbetrieb nicht vollumfänglich die vereinbarten Eigenschaften am eigenen Gewerk herstellt und es durch die Instandsetzung des eigenen Gewerks in einen mangelfreien Zustand zu Beschädigungen oder Zerstörung des Gewerks anderer Handwerker kommt, so liegt ein Nachbesserungsbegleitschaden vor.

Ein Beispiel: Ich als Elektriker verlege Stromleitungen, danach wird die Wand verputzt und gestrichen. Bei Benutzung der Leitung stellt der Eigentümer/Mieter fest, dass die Leitung nicht funktioniert. Damit ich die Leitung tauschen kann, muss ich die gestrichene und verputzte Wand beschädigen.

In diesem Fall beschädige/zerstöre ich die Gewerke des Malers und Verputzers. Die Kosten hierfür können teuer werden. Von der Versicherung werden sie nur dann getragen, wenn du vorab darauf achtest das Nachbesserungsbegleitschäden auch abgesichert sind.

Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten?

Anders gelagert sind die Mängelbeseitigungsnebenkosten. Wenn durch die eigene fehlerhafte Arbeit Schäden an Gewerken anderer entsteht, dann handelt es sind um Mängelbeseitigungsnebenkosten.

Angenommen ich verlege Wasserrohre und im Nachgang entdeckt der Mieter/ Eigentümer durch eine nasse Wand oder nasse Fugen, dass etwas mit der Wasserleitung nicht stimmt. Dann muss ich wieder das Gewerk anderer Handwerker zerstören bzw beschädigen um die Rohre zu tauschen. Allerdings mit dem Unterschied, dass ich durch mein fehlerhaftes Gewerk schon zuvor einen Schaden an anderen Gewerken verursacht habe.

In beiden Fällen kommen nicht nur die Kosten für die Instandsetzung des eigenen Gewerks, sondern auch die für die Gewerke anderer auf dich zu. Zusätzlich kommt es zum eigenen Leistungsausfall für andere Aufträge ( separat schauen, ob die Versicherung das auch mit abdeckt) und eventuell kann der Eigentümer oder Mieter sein Objekt nicht nutzen und es entstehen auch hierfür Kosten, die zu decken sind.

Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung!








Erdrutsch abgesichert- Erdkriechen nicht?

Was ist ein Erdrutsch?

Gemeinhin würde man sagen, dass ein Erdrutsch ein dynamisches, plötzliches Ereignis ist, bei dem sich Erdmassen von ihrem eigentlichen Platz wegbewegen und mitunter (großen) Schaden verursachen. In einer Wohngebäudeversicherung kann man sich auch gegen Erdrutsch absichern. Was ist aber, wenn der Prozess kein plötzlich eintretendes dynamisches und sofort wahrnehmbares Ereignis ist, sondern einem nur durch sichtbare Schäden klar wird, dass sich da wohl Erde bewegt haben muss?

Der Begriff des Erdkriechens

Der Begriff Erdrutsch beschreibt wie oben erwähnt einen dynamischen, wahrnehmbaren Vorgang. Das Erdkriechen hingegen einen Prozess der langwierig(er) ist und nicht sofort wahrnehmbar. Mitunter vielleicht auch nur durch die entstandenen Schäden auffällt.

So zumindest ist die Unterscheidung in der Geologie.

Der Fall

Ein Versicherter nahm an seiner Terrasse und an seinem Gebäude, was beides an einem Hang liegt, Risse wahr und meldete diese- mit der Erwartung der Regulierung- seiner Wohngebäudeversicherung.

Diese lehnte die Schadenregulierung ab mit der Begründung, dass zwar Erdrutsch abgesichert sei, aber nicht das Erdkriechen.

Der Versicherte klagte in drei Instanzen. In den ersten beiden wurde dem Versicherer Recht gegeben, dass es sich nicht um einen Erdrutsch per geologischer Definition handele und deshalb der Versicherte kein Anrecht auf Regulation des Schadens habe.

Der BGH als dritte Instanz sah diesen Fall gänzlich anders. Sinngemäß könne man von Laien nicht erwarten den Unterschied, den die Geologie mache, zu überblicken bei Abschluss der Versicherung und daher sei der Versicherte im Recht. Da er eine Bewegung von Erdmassen, ob nun dynamisch oder schleichend, als Laie schlichtweg als Erdrutsch verstehen könne.

Ein wegweisendes Urteil zu Gunsten der Versicherten!

Bei Fragen zu deiner Wohngebäudeversicherung sprich uns gerne an!




Sind wir gut versichert? Wie funktioniert das Versicherungssystem?

„Die Sterbegeldversicherung ist die einzige Versicherung die immer zahlt!“ Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen.

Aber welche Versicherungen machen außerhalb der Sterbegeldversicherung Sinn und welche nicht? Warum ist es von Vorteil, wenn man nicht jeden kleinen Schaden von der Versicherung ausgleichen lässt und wie funktioniert überhaupt das Prinzip einer Versicherung?

In dem unten verlinkten Video von Quarks&Co sehr verständlich erläutert. Einzig der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler, der auf der Seite des Kunden steht und dem Versicherungsvertreter, der für seinen Konzern (Versicherung) arbeitet, wird nicht unterschieden.