Aus ELKA Finanz GmbH und Attianese Versicherungen wird Attianese Versicherungen GmbH

Aus zwei mach eins- Ab dem 01.01.2024 wird aus ELKA Finanz GmbH und Attianese Versicherungen die Attianese Versicherungen GmbH.

Mein Name ist Alessandro Attianese und ich bin seit 2005 für meine Kunden der Ansprechpartner für Versicherungen und Finanzierungen.

Wir stehen dir mit fachkundiger Beratung zum Thema Versicherungen und Finanzierungen zur Seite. Wir beraten dich gerne persönlich, telefonisch, per Email oder online zu bestehenden oder neuen Versicherungsverträgen.

Du erreichst mich unter 02422-9542187 oder [email protected]. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und bin gespannt, dich bald kennenzulernen.

Die ELKA Finanz GmbH wird im neuen Jahr in Attianese Versicherungen GmbH umbenannt. Daher bitten wir dich, uns den neuen Maklerauftrag unterschrieben zurück zu schicken. Diesen findest du unter dem Button zum ausdrucken oder kontaktiere mich, dann kannst du ihn auch digital unterschreiben. Hierfür bedanke ich mich bereits im voraus und freue mich von dir zu hören.




Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung, auch zum selber rechnen

Wenn man an Pflege denkt, dann denkt man häufig nur an die älteren Generationen. Ein Pflegefall kann auch ein junger Mensch werden. z.B. durch einen Unfall oder eine Krankheit.

Egal ob jung oder alt. Wenn man einmal Hilfe von jemand anderes benötigt, kann es je nach Aufwand teuer werden. Da reicht die staatliche Pflege nicht mehr aus.
Wenn dann das gesamte Hab und Gut aufgebraucht ist, müssen die Kinder weiter für die Pflegekosten aufkommen.

Je jünger man ist, desto günstiger sind die Beiträge für eine zusätzliche Lebensversicherung. So hat man die Chance, auch im Alter entweder in den eigenen 4 Wänden wohnen zu bleiben oder dies zumindest an die Hinterbliebenen zu vererben.

Rechnen Sie hier selbst. Zum Rechner …

Oder lassen Sie sich von uns beraten.




Störung auf dem Festnetz

Wir sind auf dem Festnetz vorrübergehend nicht erreichbar.

Anrufe oder Nachrichten bitte an 0176-24019832




Infotainmentsystem bedienen bei 200 km/h – Ist das grob fahrlässig?

Das Oberlandesgericht Nürnberg urteilte: Ja, das ist als grobe Fahrlässigkeit anzusehen.

Folgende Situation:

Eine Autovermietung vermietet einem Herrn einen Mercedes Benz CLs 63 AMG. Zwischen den Parteien wurde eine Haftbeschränkung ohne Selbstbeteiligung für den Fall einer Beschädigung des Mietfahrzeuges vereinbart. Jedoch darf die Autovermietung zumindest teilweise Regress nehmen, wenn der Schaden am Mietfahrzeug grob fahrlässig verschuldet ist.

Der Herr fuhr mit Tempo 200 km/h auf der linken Spur der Autobahn, während er gleichzeitig das Infotainmentsystem des Fahrzeugs bediente um Informationen abzurufen. Er war abgelenkt, driftete immer weiter nach links, bis er schließlich an die Mittelleitplanke stieß und das Fahrzeug stark beschädigt wurde.

Die Autovermietung sieht das als grobe Fahrlässigkeit und nimmt deshalb in Höhe von 50% des entstandenen Schadens bei diesem Regress.

Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte den Herrn, 11.947,69 Euro zu zahlen, aufgrund grober Fahrlässigkeit. Der Firma stände ein Schadensersatzanspruch zu.

Der Herr hat die verkehrserforderliche Sorgfalt in dieser Situation in hohem Maße verletzt. 200 km/h erfordere hohe Konzentration aufgrund des hohen Gefahrenpotentials. Schon minimale Fahrfehler können bei diesem Tempo massive Auswirkungen haben und zu schweren Unfällen führen.

In Deutschland gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung, welche vorgibt, dass bei Geschwindigkeiten über 130 km/h die Unfallgefahren selbst bei Idealbedingungen so erheblich hoch sind, dass eine besondere Konzentration auf das Führen des Fahzeuges zu richten ist.

Somit ist eine, wenn vielleicht auch nur kurze, Konzentration auf das Infotainmentsystem eine schwere Pflichtverletzung und eine grobe Fahrlässigkeit.

Daher: Augen auf beim Abschließen ihrer KFZ-Versicherung. Ist grobe Fahrlässigkeit mit versichert? Es ist immer ratsam grobe Fahrlässigkeit mit zu versichern – vielleicht handelst du grob fahrlässig aber weißt es gar nicht.







Eltern haften für ihre Kinder – immer?

Kinder sind wild und oft noch unbedacht in ihrem Verhalten. Schnell können sie mit ihrem Verhalten einen Schaden verursachen. Nur wer haftet denn nun für den Schaden, den ein Kind verursacht hat? Eltern haften für ihre Kinder-immer?

Wann haften Eltern für ihre Kinder?

Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen und Kinder in dieser Zeit z.b das Auto des Nachbarn mit einem Stein zerkratzen, dann haften die Eltern für diesen Schaden.

Aber was heißt, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben?

Ein Kind ist abhängig von seinem Alter und seiner geistigen Entwicklung zu beaufsichtigen. Umso älter das Kind wird, desto weniger sind Eltern in der Verpflichtung ihr Kind zu beaufsichtigen. Ein Kind unter vier Jahren ist z.B dauerhaft zu beaufsichtigen, darüber hinaus darf das Kind auch schon bis zu einer halben Stunde ohne Augenmerk der Eltern sein.

Ein Schulkind das bereits den Schulweg alleine meistert, darf auch am Nachmittag ohne Beaufsichtigung draußen spielen. Die Eltern sollten sich allerdings hin und wieder versichern, was ihr Kind so macht.

Wichtig ist also festzuhalten, dass Eltern nicht aufgrund der Schäden ihrer Kinder haften, sondern wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

Wann haften Kinder?

Kinder unter 7 Jahren sind generell deliktunfähig und haften nicht für von ihnen verursachte Schäden.

Darüber hinaus haften Kinder für ihre Schäden im Umfang ihrer geistigen Entwicklung selbst. Heißt, wenn sie in der Lage waren, den Schaden zu vermeiden im Umfang ihrer Einsichtsfähigkeit. Und solange Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Im Straßenverkehr liegt die grenze sogar bei 10 Jahren.

Für den verursachten Schaden können Kinder noch bis zu 30 Jahre nach dem Schadenszeitpunkt zur Kasse gebeten werden.

Die Lösung

Es gibt die Möglichkeit eine Privathaftpflichtversicherung als Familienversicherung abzuschließen. Wichtig wäre dabei darauf zu achten, dass auch deliktunfähige Kinder mit versichert sind. Somit lässt sich eine Menge Stress vermeiden.



Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen
Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen


Falls du Fragen dazu hast oder deinen Vertrag in eine Familienversicherung umwandeln möchtest, sprich uns einfach an.





Festtagsgrüße 2022




Wichtige Änderungen bei Attianese Versicherungen

Der Markt hat sich in den letzten Monaten stark geändert. Daher müssen auch wir uns leider anpassen.

Das Büro in der Arnoldsweilerstraße in Düren wird leider geschlossen.

Ab sofort findest Du uns unter folgender Adresse:

Neue Adresse: Heribertstr. 77, 52372 Kreuzau
Neue Festnetznummer: 02422-9542187

Bitte beachte, dass persönliche Termine im Büro nur noch nach Terminvereinbarung möglich sind. Termine sind jederzeit online oder telefonisch buchbar.

Im gleichen Zug ändern wir auch unser Logo. Von klassisch zu modern. Denn wir sind modern.

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Sonja Noack und Rebecca Bongartz werden uns Durch diese Änderung leider nicht weiter begleiten. Aber wichtig ist: für Dich ändert sich, außer dem Standort, nichts.

Wir bitten allerdings in Zeit der Umstellung um Entschuldigung und Verständis, dass es zu Verzögerungen kommen kann. 




Beitragssenkung bei Anhängern und Wohnwagen?

Bei einem Unfall mit Anhänger (Transport-Anhänger, Wohnwagen, Pferdeboxen, … ) wurden bisher die entstandenen Schadenkosten auf  Anhänger und Zugmaschine aufgeteilt, doch nun gibt es vielleicht eine Beitragssenkung.

Denn das hat sich jetzt geändert! Die Kosten muss jetzt die Zugmaschine komplett tragen. Das verspricht eine Beitragssenkung.
Das heißt, dass die Versichertengemeinschaft der Anhänger weniger zu zahlen haben und somit die Beiträge gesenkt werden können. Manche Gesellschaften haben bereits ihre Tarife dem entsprechend angepasst.

Im Umkehrschluss heißt es jedoch keine Beitragssenkung für die Autoversicherung, diese trägt jetzt mehr Kosten. Dies heißt, dass langfristig die Beiträge bei der Autoversicherung steigen. Wie weit dies spürbar ist, können wir jetzt noch nicht sagen, da uns hierzu noch keine Zahlen vor liegen.





Teilung der Immobilienmaklerkosten beim Hauskauf

Bei einem Hauskauf fallen auch immer diverse Nebenkosten an. Unter anderem nämlich auch die Immobilienkosten.

Eine kurze Aufstellung der Kosten wäre zum Beispiel:


Notarkosten des Kaufvertrages = 2% vom Kaufpreis
Notarkosten des Grundschuldeintrag = 0,5% vom Darlehen
Grunderwerbsteuer = 3,5% – 6,5% (in NRW sind es 6,5%)
Maklergebühr = 3% – 7%

Wenn es um die Immobilienkosten geht, konnten Immobilienmakler bisher immer selber entscheiden, von wem sie die Maklerprovision nehmen. Fair wäre es natürlich, sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer die Provision zu nehmen – sodass beide den selben Prozentsatz zahlen. Leider gibt es immer häufiger Makler, die diesen Prozentsatz nicht gerecht aufteilen. Meistens lassen Sie dann nur den Käufer des Hauses zahlen. Für die Makler hat das natürlich den Vorteil dass sie mehr Aufträge von Verkäufern erhalten. Für die Verkäufer fallen ja dann keine extra Maklerkosten mehr an.

Ab dem 23.12.2020 ist jedoch festgelegt, dass die Gebühr 50/50 auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss. Der Verkäufer muss dann auch nachweisen, dass die Provision von beiden gleich gezahlt wurde.

Mit dieser Gesetzesänderung erhofft man sich natürlich auch, dass die Kaufnebenkosten zukünftig geringer ausfallen. Vielleicht sind daher dann zukünftig auch wieder mehr Immobilien ohne Makler zu erwerben.

Lassen Sie sich jetzt von uns beraten !





Änderungen im Unternehmen

Unsere Mitarbeiterin Jennifer Nanik ist nicht mehr für uns tätig. Wir wünschen Ihr alles Gute bei Ihrem weiteren Werdegang.

Die Niederlassung Ratingen ist ab jetzt geschlossen. Die Gesamte weitere Betreuung findet zentralisiert über unser Büro in Düren statt.
Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Team jederzeit zur Verfügung und betreuen Sie gerne weiterhin.