Altersvorsorgedepot oder Riester?
Förderung, vereinfachte steuerliche Günstigerprüfung, Kosten und mögliche Entwicklung verständlich vergleichen.
1Persönliche Angaben
2Vereinfachte steuerliche Günstigerprüfung
Die Tarif-Näherung verwendet den Einkommensteuertarif 2026 als Rechenbasis für ein Modell ab 2027. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt, sonstige Abzüge, mehrere Verträge und weitere persönliche Steuermerkmale bleiben unberücksichtigt.
3Vergleich und Renditeannahmen
Voreinstellung Depotkosten: 0,50 % p. a. Alle Werte sind frei anpassbare Szenarien, keine Prognosen oder Zusagen.
4Bestehenden Riester-Vertrag prüfen
5Förderung und Steuerwirkung pro Jahr
| Bestandteil | Neue Förderung / Depot | Riester-Bestandsregel |
|---|---|---|
| Zulagenanspruchim ersten Jahr einschließlich eines gewählten Einsteigerbonus | – | – |
| Bruttobeitrag im VertragEigenbeitrag plus Zulagen im ersten Jahr | – | – |
| Geschätzte Steuerentlastung vor Anrechnung der Zulagerechnerischer Effekt des Sonderausgabenabzugs | – | – |
| Geschätzter zusätzlicher Steuervorteilpositiver Unterschied zu Grund- und Kinderzulage; Einsteigerbonus bleibt außer Betracht | – | – |
| Geschätzte NettobelastungEigenbeitrag abzüglich des zusätzlichen Steuervorteils | – | – |
| Förderquote im ersten JahrZulagen plus zusätzlicher Steuervorteil im Verhältnis zum Bruttobeitrag | – | – |
| Geschätzte gesamte staatliche FörderungZulagen plus zusätzlicher Steuervorteil | – | – |
Eine zusätzliche Steuerermäßigung wird nicht automatisch in den Vertrag eingezahlt und deshalb in der Kapitalentwicklung nicht mitverzinst. Die Zulage verbleibt im Vertrag. Der einmalige Berufseinsteigerbonus wird bei der vereinfachten Günstigerprüfung nicht auf den Steuervorteil angerechnet.
6Mögliche Kapitalentwicklung
- Wertpapierkurse können erheblich schwanken. Auch nach längeren positiven Phasen sind starke Kursrückgänge möglich.
- Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann am Auszahlungsbeginn weniger wert sein als die Summe der Einzahlungen und Zulagen. Im Extremfall ist ein Totalverlust des angelegten Kapitals möglich.
- Die Durchschnittsrendite ist eine frei wählbare Annahme. Tatsächliche Jahresrenditen verlaufen nicht gleichmäßig.
- Kosten, Inflation, Steuern, Marktphasen und der Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns können das Ergebnis erheblich verändern.
Die grafische Berechnung ist keine Anlageberatung, verbindliche Angebotsberechnung oder Zusage über eine spätere Auszahlung.
Modell: konstante Bruttorendite abzüglich laufender prozentualer Kosten, monatliche Beiträge und jährliche Zulagen. Ohne Abschluss-, Wechsel- und Transaktionskosten, Inflation und Besteuerung in der Auszahlungsphase. Riester-Garantien werden nicht als Rendite modelliert.
7Steuer- und Rechtscheck
Zahlen auf einen Blick
| Jahreswert | Neue Förderung / Depot | Riester-Bestandsregel |
|---|---|---|
| Möglicher SonderausgabenabzugEigenbeitrag zuzüglich berücksichtigungsfähiger Zulagen, begrenzt nach Modellregel | – | – |
| Zulagen im ersten Jahreinschließlich eines gewählten einmaligen Einsteigerbonus | – | – |
| Geschätzte Steuerentlastung vor Zulagenanrechnung | – | – |
| Geschätzter zusätzlicher Steuervorteilnur ein positiver Rest nach Anrechnung der laufenden Zulagen | – | – |
| Geschätzte Gesamtförderung im ersten JahrZulagen plus zusätzlicher Steuervorteil | – | – |
Die Berechnung ist eine ausdrücklich vereinfachte Näherung. Sie ersetzt weder Steuerberatung noch eine Prüfung des Steuerbescheids, der Vertragsbedingungen oder der Zertifizierung.
8Ergebnis und nächster Schritt
Es erfolgt keine automatische Empfehlung zur Kündigung, Beitragsfreistellung oder Übertragung. Garantiewert, Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung, Kosten, Förderberechtigung und Steuerdaten sind individuell zu prüfen.
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen: FAQ zu Riester und Reform
- § 1 AltZertG: Zertifizierter Altersvorsorgevertrag und Beitragszusage
- § 10a EStG: Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
- § 2 Abs. 6 EStG: Behandlung des Berufseinsteigerbonus bei der Steuerberechnung
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif 2026
Rechtsstand: 14. Oktober 2026; Modell für die Förderung ab 2027. Rechtsänderungen und individuelle Besonderheiten können zu anderen Ergebnissen führen.