Vertragswerkstatt, freie Werkstatt, Werkstattbindung

Vertragswerkstatt, freie Werkstatt und Werkstattbindung- was ist was? Worin unterscheiden sich Vertragswerkstatt und freie Werkstatt und wann spricht man von Werkstattbindug?

Die Vertragswerkstatt

Die Vertragswerkstatt ist die erste Wahl für junge Fahrzeuge. Innerhalb der ersten zwei Jahre werden in dieser Nachbesserungen im Rahmen der Sachmängelhaftung kostenlos übernommen. Ebenso wie bei Reparaturen im Falle der Herstellergarantie empfiehlt sich die kostenlose Inanspruchnahme der Vertragswerkstatt.

Die Vorteile einer Vertragswerkstatt sind darüber hinaus, dass sie über spezielle Diagnosegeräte für die jeweilige Marke, eine markenspezifische Fehlerdatenbank und eine Spezialisten Hotline verfügen. Generell sind Vertragswerkstätten, weil sie auf die Marke spezialisiert sind, gerade bei komplizierten Fehlern eine gute Wahl.

Der Nachteil liegt im deutlich höheren Preis für die Leistungen.

Die freie Werkstatt

Natürlich kannst du auch eine freie Werkstatt nach einem Unfall oder für eine Reparatur beauftragen, wenn diese nicht der Sachmängelhaftung unterliegen. Auch während der Garantiezeit hat das keinen Einfluss auf den Garantieanspruch solange die Werkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet.

Etwa bei einem Auto ab einem Alter von vier Jahren lohnt es sich eine freie Werkstatt aufzusuchen.

Diese arbeiten deutlich günstiger, da sie einen geringeren Stundenlohn haben und Ersatzteile aus dem freien Teilehandel erstehen können.

Ist die freie Werkstatt Mitglied bei der KFZ Innung kann man bei Problemen mit der Werkstatt eine Schiedsstelle beauftragen.

Nachteil nach Wartungen/Inspektionen oder Reparaturen in einer freien Werkstatt kann sein, dass Kulanzleistungen der Vertragswerkstatt/Herstellers abgelehnt werden (natürlich gibt es auch andere Ausschlussgründe für die Kulanzleistung).

Werkstattbindung

Die Werkstattbindung betrifft ausschließlich Kaskoschäden. Weder Inspektionen/ Wartungen oder Reparaturen, die nicht auf einen Kaskoschaden zurückzuführen sind, sind davon betroffen.

Bei Schäden außerhalb der Kaskodeckung besteht weiterhin Werkstattwahl.

Werkstattbindung kann auch in den Tarifen als Werkstatttarif oder Werkstattbonus ausgeschrieben sein und heißt nichts anderes, als das du dich als Versicherungsnehmer im Kaskofall dazu verpflichtest den Schaden in einer Partnerwerkstatt deiner Versicherung beheben zu lassen.

Der Vorteil der Werkstattbindung ist ein Preisnachlass der Prämie um bis zu 20%.

Der Nachteil kann eine weitere Entfernung zur Partnerwerkstatt sein.

Bei anfallenden Reparaturen im Ausland, die sofort gemacht werden müssen, gilt die Werkstattbindung nicht.

Solltest du dich für eine Werkstattbindung entschließen, musst du dich im Kaskofall auch unbedingt an die Partnerwerkstatt wenden, ansonsten drohen Vertragsstrafen z.B das du auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst.

Wenn du gerne eine Werkstattbindung in deinem Tarif wünschst, sprich uns gerne an.


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