zusätzliche Rente – Verbesserte Regeln

Revolution für die Rente

Bisher war es so geregelt, dass beim Bezug von Sozialhilfe im Rentenalter, zusätzliche Rentenansprüche verrechnet wurden.
So war es bisher niemandem zu empfehlen eine Altersvorsorge aufzubauen, der wahrscheinlich eh nur Sozialhilfe zu erwarten hat.

Jetzt wurde endlich zu Gunsten der Bevölkerung ein Rentenfreibetrag entschieden.

Der Grundfreibetrag ist 100 € .
Dazu kommen noch 30% des übersteigenden Anteils aus der zusätzlichen Altersvorsorge, maximal 50% der Regelbedarfsstufe I aus der Hartz IV Gesetzgebung.

Dies wäre für das Jahr 2017 ein Höchstfreibetrag von 204,50 €.

Jetzt lohnt sich sparen für das Alter wieder.



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