Es darf Cannabis konsumiert werden- und die Auswirkungen auf Versicherungen?!

Seit dem 01.04.2024 ist es nun soweit- in Deutschland wurde das konsumieren und besitzen von Cannabis (mit Einschränkungen) legalisiert. Aber was bedeutet das für Versicherungen, bzw für Versicherungsnehmer?

Die Änderungen bei Cannabis

Ab dem 1.4.2024 werden Cannabis und der darin enthaltene Wirkstoff THC nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Erwachsene dürfen jetzt bis zu 25Gramm Cannabis mit sich führen und in der Wohnung dürfen bis zu drei lebende Pflanzen „gezüchtet“ werden.

Cannabis Fachgeschäfte wird es zunächst nur als Modellprojekte geben, da ist die Rechtssprechung noch nicht soweit um flächendeckend die Leitplanken festzulegen.

Hingegen soll es Vereine geben in denen sowohl der Anbau als auch der Vertrieb legal sind.

Cannabiskonsum und Autofahren

Ebenso wie beim Konsum von Alkohol hat auch der Konsum von Cannabis Auswirkungen auf unsere Reaktionszeit, Konzetration und Aufmerksamkeit. Deshalb wird jetzt ähnlich wie für Alkohol über einen neuen Grenzwert diskutiert, bis zu welchem das Führen eines KFZ noch als „sicher“ einzustufen ist.

Generell gilt hierbei sicherlich aber, dass es besser ist kein Verkehrsmittel zu führen, wenn man Cannabis konsumiert hat, merkt der ADAC in seinem Artikel an.

Darüberhinaus ist der Automobilclub dafür Aufklärung in Bezug auf die Auswirkungen von Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu betreiben.

Der Grenzwert für THC im Blut ist im Moment in der Diskussion. Hintergrund dafür ist, dass nach der bestehenden Regelung Fahrer schon beim kleinsten Nachweis von THC im Blut Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen.Betroffen ist dann auch der Versicherungsschutz. Und anders als Alkohol bleibt THC noch tagelang im Blut nachweisbar. High fühlen tut man sich dann schon längst nicht mehr und trotzdem überschreitet man oftmals noch den geltenden Grenzwert.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Wer einen Unfall mit THC im Blut verursacht, handelt grob fahrlässig und somit kann die Kaskoversicherung die Leistungen verweigern. Die KFZ- Haftpflicht entschädigt zwar den Schaden des Unfallopfers, kann aber den Unfallverursacher in Regress ziehen und sich bis zu 5.000€ wiederholen.

Umgehen kann man den eventuell ausfallenden Versicherungsschutz in dem man grundsätzlich auf den Kosum von Cannabis verzichtet, wenn man ein Fahrzeug führen möchte. Zumindest bis der Grenzwert angepasst wurde.




Cyberversicherung

Betriebliche und private Cyberversicherung

Durch die Digitalisierung hat die Internetkriminalität deutlich zugenommen. Betroffen sind nicht nur Betriebe, denn auch du als privater Internetnutzer könntest von Hackerangriffen betroffen sein. Zum Schutz deiner eigenen Daten und insbesondere die der Betriebe, bietet sich daher eine Cyberversicherung an.

Doch was genau versteht man unter einer Cyberversicherung?

Allgemein gesagt leistet die Cyberversicherung Schadenersatz für alle Schäden, die mit der Internetkriminalität einhergehen. Damit hängt der Datendiebstahl, so wie die Spionage als auch die Sabotage der Daten zusammen. Verschafft sich eine Person mit einem Computer oder dergleichen Zugang zu einem verschlüsselten Netzwerk, um Daten zu klauen oder zu beschädigen, so ist von Hacking die Rede.

Das Thema ist stets aktuell, denn oftmals kommt es vor, dass vor allem mittelständische- und Großbetriebe große Schäden durch Hacker-Angriffe tragen. An dieser Stelle lässt sich ein Zusammenhang zu Betrieben herstellen, die durch solche Angriffe stark in ihrem Arbeitsalltag eingeschränkt werden. Durch den Datenklau können bestimmte Prozesse nicht durchgeführt werden. Ist beispielsweise eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus von solch einem Angriff betroffen, können keine Patienten aufgenommen werden. Außerdem müssen geplante Operationen abgesagt werden, denn alle möglichen und wichtigen Daten liegen in der Hand des Hackers. Ein Klick auf die Tastatur reicht aus- und schon sind alle Angaben verbreitet. Ob es sich um einen privaten Internetnutzer handelt- oder ein Großbetrieb. Internetkriminalität bringt ausschließlich Schäden mit sich- überwiegend große Schäden.

Ein Beispiel: Du stellst fest, dass eine unbekannte Person durch hacking an deine Bankdaten gekommen ist. Ab diesem Zeitpunkt erhältst du Pakete, die du nicht bestellt hast. Schlimmer wird es, wenn teure Gegenstände auf deinen Namen bestellt werden. Schon trägst du einen finanziellen Schaden.

Wichtig zu wissen ist, dass man mittlerweile nicht einmal mehr Virenscannern trauen kann, denn diese lassen sich ebenfalls mit nur ein paar Klicks hacken. Das Abschließen von Versicherungen wird somit bedeutender.

Versicherungen schützen dich vor Schäden, die durch Internetkriminalität entstehen

Nicht selten kommt es vor, dass Personen, die einen Hackerangriff durchführen, im Anschluss Lösegeld fordern. Doch glücklicherweise sind bestimmte Schäden im privaten Bereich, die mit der Internetkriminalität einhergehen, bereits in einigen bekannten Versicherungsverträgen abgesichert. Dazu gehört sowohl die Hausratversicherung als auch die Haftpflicht. Hast du diese Verträge abgeschlossen und hast die entsprechenden Bausteine bereits abgesichert, so könnte eine zusätzliche Cyberversicherung überflüssig sein.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Schutz hinsichtlich des Onlinebankings (Pishing). Um näher darauf einzugehen, eignet sich das oben genannte Beispiel. Finanzielle Schäden, die durch das Tätigen von missbräuchlichen Einkäufen über das Internet entstehen, werden durch manche Hausratversicherungen gedeckt.

Neuere Tarife haben auch SmartHome mit versichert.

Privathaftpflicht

Sendest du unbewusst Viren weiter und diese richten bei Dritten Schaden an, so greift der Versicherungsschutz ein. In dem Fall kommt die Haftpflichtversicherung für die Schäden auf, wenn es in deinem Tarif mitversichert ist.

Rechtsschutz

Es gibt Tarife, die dich auch bei Rechtsangelegenheiten unterstüzen. Dazu gehört auch, wenn du deine Daten aus dem Internet gelöscht haben möchtest oder Mobbing im Netz.

Die Cyberversicherung ist insbesondere für Unternehmen sinnvoll, welche täglich mit sensiblen Daten arbeiten und deren Geschäftsbetrieb vom Vorhandensein dieser Daten abhängig ist.

Das Internet oder Netzwerk macht fast jeden Betrieb abhängig. Fällt die Technik aus, fällt der gesamte Betrieb aus.

Unternehmen werden immer häufiger Opfer von Cyberkriminellen.
Es gibt da diverse Angriffsarten …

  • Massenangriffe auf Server, damit diese überlastet sind und lahm gelegt werden. Dies sorgt dafür, dass z.B. Onlineshops nicht zur Verfügung stehen und so keine Bestellungen durchgeführt werden können
  • Datenklau: Projekte werden ausspioniert oder Kundendaten werden gesammelt und verkauft. Ganz kritisch wird es, wenn Bankdaten, Gesundheitsdaten oder sogar Passwörter weiter verkauft werden.
  • Datenverlust: Festplatten werden teilweise oder ganz gelöscht.
  • Erpressung: Server werden lahm gelegt und nur durch Lösegeld wieder frei geschaltet. Diese Trojaner schlummern teilweise mehrere Monate auf dem Server/PC, bis sie aktiviert werden. Da bringen häufig auch Backups nicht viel, da Mengen an Daten aus Monaten fehlen.
  • Betrug: Konto und Kreditkartendaten werden ausgespäht und verwendet.

Einem Unternehmen entstehen diverse Kosten und Verluste nach einem Hackerangriff.

–              Bis alle Systeme wieder laufen, fällt der Betrieb teilweise oder komplett aus

–              Verlorene Daten müssen zeitintensiv neu eingepflegt werden

–              Alle Kunden und die Behörde müssen über den Datenklau informiert werden.

–              Das Lösegeld muss gezahlt werden, wenn die Daten nicht wiederherstellbar sind

Damit du nicht nach einem solchen Vorfall tief in die Tasche greifen musst oder sogar gezwungen bist deinen Betrieb zu schließen, lohnt es sich in eine Cyberversicherung zu investieren.

Ein paar Beispiele aus dem realen Leben:

Logistik: Die Navigationsgeräte wurden gehackt. Standorte konnten nicht ermittelt werden und alle Routen wurden gelöscht. Die Transporttermine konnten nicht eingehalten werden.

Bahn: Der Abfahrtplan hat nichts mehr angezeigt. Zum Glück nur ein kleiner Schaden.

Krankenhaus: Kompletter Systemausfall. OPs mußten verschoben werden. Notfälle mußten in andere Krankenhäuser gebracht werden.

Handwerker: Alle Daten wurden verschlüsselt. Erstellte Angebote und Rechnungen waren, beim Aufspielen der letzten Sicherung, weg. Es war ein sehr großer Aufwand die offenen Rechnungen nachzuverfolgen.

Industrie: Produktionsfließbänder wurden umprogrammiert oder sogar ganz lahm gelegt.

Du legst viel Wert auf den Schutz deines Unternehmens? Dann solltest du folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Sensibilisierung Mitarbeiter

Im Rahmen der Datenschutzschulungen werden deine Mitarbeiter gegebenenfalls über das Thema IT-Sicherheit informiert. Sie lernen grob, was im Fall der Fälle zu tun ist und werden auf mögliche Hackerangriffe vorbereitet.

  • Zusammenarbeit mit externen Sicherheitsberatern

Sofern dein Personal nicht viel Erfahrung im Thema IT-Sicherheit mitbringt, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem externen IT-Sicherheitsberater an. Diese präsentieren die wichtigsten Aspekte im IT Bereich, insbesondere wenn es um die Sicherheit im Internet und um Hackerangriffe geht. Mit den Beratern lässt sich außerdem gemeinsam ein Sicherheitskonzept entwickeln, was auf deinen Betrieb abgestimmt ist.

  • Berücksichtigung von SIEM-Lösungen

SIEM ist die Abkürzung für Security Information and Event Management. Hierbei handelt es sich um eine Lösung, die ungewöhnliche Verhaltensmuster innerhalb einer IT-Umgebung erkennt und dementsprechend mit Gegenmaßnahmen reagiert.

Wie kannst du dich als Privatperson und Unternehmen vor einem Hackerangriff schützen?

  • Sichere Passwörter

Nutzt du soziale Medien oder dergleichen, so solltest du sichere Passwörter erstellen. Deinen Namen oder dein Geburtsdatum als Passwort zu verwenden ist sicherlich keine gute Idee und erleichtert die Arbeit von Hackern. Nutze Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.

Des Weiteren ist das regelmäßige Ändern deiner Passwörter für dich in jedem Fall von Vorteil. Du solltest aber darauf achten, unterschiedliche Passwörter für unterschiedliche Netzwerke zu verwenden.

  • Datenschutz

Durch die besonders in Deutschland weit verbreitete Datenschutzverordnung erhältst du bestimmte Rechte. So hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Daten löschen- oder korrigieren zu lassen, sofern Anbieter falsche oder veraltete Informationen veröffentlichen.

Hinzu kommen die sogenannten Cookies von Drittanbietern. Nein, die Rede ist nicht von leckeren Keksen, viel mehr geht es um Textdateien, welche in deinem Browser gespeichert werden und deine persönlichen Informationen sammeln. Um dies zu verhindern solltest du die Cookies von Drittanbietern deaktivieren.

  • Nicht jede E-Mail öffnen

Achte genau darauf, wer dir eine E-Mail schickt. Denn nicht immer ist eine E-Mail tatsächlich vom Bekannten oder der Bank. Klicke nicht auf fremde Links.
Wenn ein Unternehmen dir ein Link schickt, gehe lieber über die Unternehmensseite, statt über den Link.

  • Klicke nicht auf jeden Beitrag in den Sozialen Medien

Häufig werden in Sozialen Medien Beiträge für Gewinnspiele, irgendwelche Tests oder sonstige Beiträge, die dich auf dubiose Seiten führen, geteilt. Hier kannst du dir schnell einen Virus einfangen oder deine E-Mailadresse wird für Spam genutzt.



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Feuer – Es hat gebrannt!

Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn  man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?

Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?

Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.

Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.

Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.

Trotzdem ist der Einbau und die Wartung eines Rauchmelders für dich persönlich wichtig, da er dich im Erstfall aus dem Schlaf reißt und dir in einem verrauchten Raum Orientierung schenkt.

Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer

zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:

Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):

  • Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
  • Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
  • Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
  • Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!

Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):

  • Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
  • Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
  • Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)

  • Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
  • weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
    Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!

Es wird genau geprüft, wer die Schuld trägt. Da kann es also vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in Regress genommen wird. Egal ob es die Privathaftpflicht vom Mieter, die Betriebshaftpflicht vom Gewerbetreibendem, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vom Gebäudebesitzer oder die Betriebshaftpflicht von eventuell beauftragten Handwerkern ist.

Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!



Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
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