Demenzerkrankung und Versicherungen

Was ist Demenz?

Demenz ist eine neurodegenerative Erkrankung des Gehirns, die zu einem allmählichen Verlust kognitiver Fähigkeiten führt. Zu den Symptomen gehören Gedächtnisverlust, Beeinträchtigungen bei der Sprache, Probleme beim Denken und Verhalten. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit, aber es gibt auch andere Arten wie vaskuläre Demenz und Lewy-Körper-Demenz.

Was sind die Gefahren einer Demenzerkrankung?

Die Gefahren einer Demenzerkrankung sind vielfältig. Betroffene Menschen können alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig bewältigen, ihre Persönlichkeit kann sich verändern, und es können Schwierigkeiten im sozialen Umfeld auftreten. Die Krankheit hat auch Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Familien. Besonders gefährlich ist unter anderem die Vergesslichkeit der Personen. Es können zum Beispiel Herdplatten oder Bügeleisen angeschaltet und dann vergessen werden. Ein anderer Punkt sind die sogenannten „Hinlauftendenzen“, die demenzerkrankte Menschen oftmals entwickeln. Dabei möchte die Person irgendwohin, vergisst aber währendessen, wo sie hin möchte und wo sie her kam- ist somit dann orientierungslos. Auch das Verhalten im Straßenverkehr kann unvorhersehbar sein, sodass es zu Ausweichmanövern oder Vollbremsungen kommen kann, wenn eine betroffene Person die Straße unvermittelt betritt.

Entwicklung der Erkrankung innerhalb der Gesellschaft

Es gibt eine deutliche Zunahme von Demenzpatienten, das kann auf die alternde Bevölkerung zurückgeführt werden. Mit einer steigenden Lebenserwartung nehmen auch die Fälle von Demenz zu, da das Risiko, an Demenz zu erkranken, mit dem Alter zunimmt.

Die Rolle der Versicherungen

Zunächst einmal sind die Pflegeversicherungen betroffen von der Zunahme der demenzerkrankten Menschen. Oftmals ist die Pflege der Personen im Verlauf der fortschreitenden Erkrankung unumgänglich.

Aber nicht nur die Pflegeversicherungen haben mit dieser Zunahme zu kämpfen. Auch die privaten Haftpflichversicherungen und auch die Hausratversicherung bekommen diese Veränderung zu spüren.

Durch die Erkrankung entstehen im Verlauf schneller gefährliche Situationen und dadurch auch möglicherweise Schäden. Bestes Beispiel hierfür ist die angeschaltete Herdplatte auf der das Essen verbrennt und es zu einem Küchenbrand oder womöglich Hausbrand kommen kann.

Was ist für mich als Versicherungsnehmer zu tun?

Solltest du eine neue Versicherung abschließen, raten wir dir dazu unbedingt anzugeben, falls eine demenzerkrankte Person mit in die Versicherung eingeschlossen ist. Die Versicherungen, wählen dann eine Anpassung des Gefahrenpotentials. Gleiches gilt auch für eine bereits bestehende Versicherung. Bitte gib auch hier Bescheid, sobald die Diagnose gestellt wurde.

Generell ist zu beachten, dass eine Demenzerkrankung nicht direkt eine Schuldunfähigkeit des Erkrankten voraussetzt. Die Erkankung verläuft nicht linear und auch im späteren Verlauf haben die Personen noch „klare“ Momente. Da der Punkt des Schadensereignisses und die Schuldunfähigkeit in dem Moment nicht einfach nachzuweisen sind, ist eine Anpassung der Versicherungen sinnvoll um im Schadenfall abgesichert zu sein.

Als Pflege- oder Aufsichtsperson ist eine Absicherung auch immer wichtig, da bei Verletzung der Aufsichtspflicht, man haftbar gemacht werden kann. Heißt man hat eine vorhersehbare Gefahrensituation im Vorfeld durch Absicherung/Ausräumen nicht verhütet, so kann man für den durch den Erkrankten enstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Solltest du Fragen haben, melde dich gerne. Wir schauen über die entsprechenden Versicherungen drüber.




Teilung der Immobilienmaklerkosten beim Hauskauf

Bei einem Hauskauf fallen auch immer diverse Nebenkosten an. Unter anderem nämlich auch die Immobilienkosten.

Eine kurze Aufstellung der Kosten wäre zum Beispiel:


Notarkosten des Kaufvertrages = 2% vom Kaufpreis
Notarkosten des Grundschuldeintrag = 0,5% vom Darlehen
Grunderwerbsteuer = 3,5% – 6,5% (in NRW sind es 6,5%)
Maklergebühr = 3% – 7%

Wenn es um die Immobilienkosten geht, konnten Immobilienmakler bisher immer selber entscheiden, von wem sie die Maklerprovision nehmen. Fair wäre es natürlich, sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer die Provision zu nehmen – sodass beide den selben Prozentsatz zahlen. Leider gibt es immer häufiger Makler, die diesen Prozentsatz nicht gerecht aufteilen. Meistens lassen Sie dann nur den Käufer des Hauses zahlen. Für die Makler hat das natürlich den Vorteil dass sie mehr Aufträge von Verkäufern erhalten. Für die Verkäufer fallen ja dann keine extra Maklerkosten mehr an.

Ab dem 23.12.2020 ist jedoch festgelegt, dass die Gebühr 50/50 auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss. Der Verkäufer muss dann auch nachweisen, dass die Provision von beiden gleich gezahlt wurde.

Mit dieser Gesetzesänderung erhofft man sich natürlich auch, dass die Kaufnebenkosten zukünftig geringer ausfallen. Vielleicht sind daher dann zukünftig auch wieder mehr Immobilien ohne Makler zu erwerben.

Lassen Sie sich jetzt von uns beraten !