Sterbegeldversicherung- Schonvermögen?

Am 1. April 2017 wurde der Vermögensfreibetrag für Personen, die Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen, erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung von bisher 2.600 Euro auf nunmehr 5.000 Euro. Diese Neuregelung betrifft grundsätzlich Personen, die Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch beziehen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese erhöhte Freigrenze nicht nur für alleinstehende Menschen gilt, sondern auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Einzelpersonen, die alleine leben.

Schonvermögen – was ist das?

Das Schonvermögen ist kurz gesagt, das Vermögen, dass nicht angetastet werden darf, wenn es zu Unterhaltsverpflichtungen oder anderen Ansprüchen z.B. Bürgergeld kommt. Heißt Schonvermögen ist der Überbegriff für die Vermögenswerte, die geschont werden und unangetastet bleiben. Rechtsgrundlagen sind das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Sozialhilfeleistungen, zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter sowie die Erwerbsminderung, und das zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).

Mehr Vermögen als die 5000 Euro?

Allerdings besteht nur Anspruch , wenn der Anspruchssteller nicht über mehr Vermögen verfügt, als die Grenze des Schonvermögens. Grundsätzlich sind die Regelungen zum Schonvermögen sehr kompliziert, wobei die Grenzen auch vom Alter abhängig sind. Der zum 1.04.2017 angehobene Freibetrag für Vermögen wird gesondert berücksichtigt und erhöht die Freigrenze für Sozialleistungen.

Sterbegeld = Schonvermögen?

Die Frage die sich stellt ist, ob das angesparte Geld in einer Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen gehört oder zwingend aufgebraucht werden muss, bevor Anrecht auf Sozialleistungen besteht.

Hintergrund: die Leistungsträger versuchen immer häufiger auch auf die Sterbegeldversicherungen der Antragssteller zuzugreifen. Wie bereits erwähnt, wurde das Schonvermögen seit dem 1. April 2017 auf 5.000 Euro angehoben. Alle darüber liegenden finanziellen Reserven wie z.B. Sparbücher, Girokonten und Lebensversicherungen, müssen vor der Inanspruchnahme von Sozialleistungen aufgebraucht werden.

Eine Sterbegeldversicherung, die ausschließlich im Todesfall auszahlt, muss als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge gewertet werden. Das gilt ebenfalls für Vorsorgeverträge, die mit einem Bestatter bestehen, unter der Voraussetzung, dass das Geld für die Beisetzung zweckbestimmt und verbindlich und auf einem Treuhandkonto hinterlegt ist. Diese Zweckgebundenheit lässt sich auch dadurch initiieren, dass als Bezugsberechtigter der Geldleistung durch die Versicherung ein Bestatter oder eine andere Vertrauensperson benannt wird. Mit dieser Person muss festgelegt sein, dass die Versicherungsleistung zweckgebunden und ausschließlich für die Bestattung zu verwenden ist.

Warum ist die Frage nach dem Schonvermögen bei Sterbegeld eigentlich von so einer großen Bedeutung?

Eine Sterbegeldversicherung läuft entweder über eine bestimmte Laufzeit oder bis zum Ableben des Versicherungsnehmers. Gerade in der heutigen Zeit sind aber besonders oft ältere Menschen auf die Grundsicherung zusätzlich zu einer kleinen Rente angewiesen. Ärgerlich wäre es dann, wenn das vorher angesparte Geld für die eigene Bestattung in die Berechnungen mit einbezogen würde.




Wird Sterbegeld versteuert?

Was ist Sterbegeld?

Sterbegeld, auch als Sterbeversicherung bekannt, ist eine spezielle Form der Versicherung, die dazu dient, die finanzielle Belastung im Todesfall zu mildern. Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte Geldsumme aus, die den Hinterbliebenen hilft, die Kosten für die Beerdigung und andere damit verbundene Ausgaben zu decken.

Steuerliche Grundlagen

Sterbegeldleistungen sind in vielen Ländern in der Regel steuerfrei. Dies bedeutet, dass die Geldsumme, die an die Begünstigten ausgezahlt wird, in der Regel nicht der Einkommensteuer unterliegt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nicht durch Steuern geschmälert wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in einigen Ländern Freibeträge gibt, die nicht überschritten werden dürfen, damit die Leistung steuerfrei bleibt. In Deutschland müssen Hinterbliebene keine Einkommenssteuer auf das Sterbegeld zahlen.

Vorsorge für den Todesfall

Die Beiträge für Sterbegeldversicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Personen, die eine solche Police abschließen, in der Lage sind, Steuervorteile zu nutzen. Dies kann ein finanzieller Anreiz sein, eine Sterbegeldversicherung als Teil der Vorsorge für den Todesfall in Betracht zu ziehen.

Aber Achtung: Solltest du den Vertrag zur Sterbegeldversicherung vorzeitig auflösen, fallen Steuern an!

Unterliegt Sterbegeld der Erbschaftssteuer?

In der Regel gehört das Geld aus einer Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse. Es kommt jedoch darauf an ob der Begünstige der Versicherung namentlich benannt wurde und ob es sich um den/ die eigentlichen Erben handelt oder ob es sich um nicht namentlich benannte Erben handelt.

Wer zählt denn als Hinterbliebene?

Wichtig ist, dass als Hinterbliebene Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaft/ bekannter Lebensgefährte gelten. Diese müssen dann wie oben bereits erwähnt keine Einkommenssteuer auf das Sterbegeld zahlen.

Das gilt jedoch nicht für die Eltern des erwachsenen Verstorbenen. Das Düsseldorfer Landgericht urteilte jetzt ab, dass die Eltern auf das Sterbegeld ihres verstorbenen Sohnes Einkommenssteuer zahlen müssen.

Aber nicht nur die Sterbegeldversicherung ist ein wichtiger Teil um Vorsorge zu treffen. Auch Vorsorgevollmachten und eine Patientenverfügung sind sinnvolle Vorkehrungen für den Fall der Fälle.