Wer zahlt- Privathaftpflicht oder die KFZ Versicherung?

Die Privathaftpflicht

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, wenn du einer Person einen Schaden zufügst. Das kann einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden umfassen, der unbeabsichtigt verursacht wurde. sei es durch Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit.

Die KFZ- Haftpflicht

Die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn du mit dem versicherten Fahrzeug jemandem einen Schaden zufügst, sei es durch einen Unfall oder andere Vorfälle im Straßenverkehr. Sie deckt dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

Wann kommt welche Versicherung auf?

Beispiele für Situationen, in denen die Privathaftpflichtversicherung einspringt, obwohl ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, sind z.B:

-Ein Familienmitglied beschädigt mit einem gemieteten Transporter das Eigentum eines Nachbarn.

-Beim Transport von Möbeln mit einem geliehenen Anhänger wird ein fremdes Fahrzeug beschädigt.

-Ein Radfahrer stürzt, weil er einem Auto ausweichen muss, das die Vorfahrt missachtet. Dabei verursacht er Sachschaden an einem parkenden PKW.

Gründe, warum die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht einspringt, können sein, dass das Fahrzeug nicht direkt am Schaden beteiligt war (z. B. im Fall von geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen) oder dass der Schaden außerhalb des Straßenverkehrs verursacht wurde. Oder weil kein örtlicher Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug besteht.

Beispiele für Situationen, in denen die KFZ-Haftpflichtversicherung einspringt, obwohl man zunächst an die Privathaftpflicht denken könnte:

-Ein Autofahrer verursacht durch Unaufmerksamkeit einen Schaden an einem Supermarkteingang, indem er eine Glasscheibe zerstört.

-Beim Beladen des Fahrzeugs fällt ein Gegenstand auf die Fahrbahn und verursacht einen Unfall.

-Das Fahrzeug verliert während der Fahrt Ladung, die einen Sachschaden an anderen Fahrzeugen verursacht.

In diesen Fällen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig, da der Schaden unmittelbar durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde, auch wenn es sich nicht um typische Verkehrsunfälle handelt. Dann geht es darum ob das Kraftfahrzeug aktuell, unmittelbar, zeitlich- und örtlich nahe war.

Zum Beispiel beim Be- oder Entladen. Angenommen ein Kunde öffnet den Kofferraum um diesen zu beladen mit seinem Einkauf, in diesem Moment rollt der Einkaufswagen gegen ein anderes parkendes Auto, so greift in diesem Moment die KFZ Haftpflichtversicherung, weil der PKW in unmittelbaren Gebrauch war.

Anders sieht es aus, wenn der Kunde bereits den Einkauf vollständig verstaut hatte und nun beim Wegbringen des Einkaufswagens ein anderes Fahrzeug beschädigt. Dann liegt kein unmittelbarer Gebrauch des Kraftfahrzeugs vor und die Privathaftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen.

Falls du Fragen hast oder dir unsicher bist, welche Versicherung den Schaden übernehmen müsste, melde dich gerne bei uns. Wir helfen dir im Versicherungsdschungel den richtigen Ansprechpartner zur Schadensregulierung zu finden.




Skifahren nur noch mit Haftpflichtversicherung

Seit dem 1.1.2022 gibt es ein neues Gesetz für Skifahrer in den Skigebieten Italiens und Südtirols.

Es schreibt vor, dass jeder Skifahrer eine Haftpflichtversicherung haben muss und einen entsprechenden Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung vorweisen können muss.

Ohne gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis droht ein Bußgeld in Höhe von 100-150€ und ein möglicher Entzug des Skipasses.

Die Pistenbetreiber sind verpflichtet den Skifahrern, die keine Privathaftpflichtversicherung haben oder keinen Nachweis über diese mit in den Urlaub genommen haben, die Möglichkeit zu geben eine Versicherung bei Ihnen abzuschließen.

Um jeglichen Problemen bezüglich der Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren zu entgehen, empfiehlt es sich entweder eine Police in Kopie mit sich zuführen oder sich vorab einen vereinfachten Nachweis über den Bestand einer Privathaftpflichtversicherung bei der Versicherung anzufordern.

Jede Versicherte Person muß aufgelistet sein!!!

Vorteil dieses vereinfachten Nachweises ist es, dass auf einen Blick sowohl die mitversicherten Personen zu ersehen sind (Achtung: nicht immer sind automatisch alle Familienmitglieder mit abgesichert) und auch die Versicherungssumme für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt sind.

Dieser Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist in deutsch und italienisch.

Bitte genug Zeit vor dem Urlaub einplanen, damit der Nachweis auch pünktlich, ausgefüllt vom Versicherer im Urlaubskoffer landen kann.


Aber wozu denn eine Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren?

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert die Privatperson ab für durch sie verursachte Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen eines Dritten.

Die Unfallwahrscheinlichkeit beim Skifahren ist als hoch zu bewerten. Rund 20% der jährlichen Sportunfälle deutscher Versicherten sind Ski- oder Snowboardunfälle berichtet die GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) und das obwohl die Skisaison nur einige Wochen im Jahr stattfindet.

Laut ASU (Auswertung für Skiunfälle) verletzen sich rund 40.000 Deutsche pro Jahr bei Ski- oder Snowboardunfällen, davon 7.000, die stationär in ein Krankenhaus verbracht werden müssen.

Jeder 5. Unfall ist auf eine Kollision zurückzuführen und hier kommt die Privathaftpflichtversicherung zum tragen, die den Unfallverursacher bei Ansprüchen des Geschädigten absichert, ohne Privathaftpflichtversicherung muss der Verursacher sonst mit seinem Privatvermögen haften.

Gerade Personenschäden können gerne in den Tausenderbereich gehen.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur im Falle der Schadensersatzansprüche, sondern ist als passive Rechtschutz auch in der Lage nicht berechtigte Ansprüche gerichtlich zurückzuweisen.


Lohnt sich bei diesen hohen Unfallzahlen eventuell auch eine Unfallversicherung für den Skiurlaub?

Der wahrscheinlich bekannteste verunfallte Skifahrer der letzten Jahre ist Michael Schuhmacher.

Bei der Abfahrt außerhalb der befestigten Pisten gestürzt, so heftig, dass der Helm in zwei Teile zerbrach und der Sturz schwerste Kopfverletzungen nach sich zog.


Welche Vorteile birgt eine Unfallversicherung im Falle eines (schweren) Unfalls?

Im ersten Augenblick denkt man an die Krankenversicherung, die ja im Falle eines Unfalls auch im Ausland die Kosten für die Behandlung trägt. Allerdings gibt es da einige wichtige Einschränkungen: die gesetzliche Krankenversicherung kommt für keine gesundheitlichen Folgeschäden eines Unfalls auf. Bedeutet, ist der Unfall so schwer, dass eine Invalidität zurückbleibt, so kommt niemand für den finanziellen Schaden auf.

Des Weiteren trägt die gesetzliche Krankenversicherung auch keinen Rücktransport an den Heimatort oder ins wohnortnahgelegene Krankenhaus.

Die private Unfallversicherung zahlt im Falle eines Folgeschadens nach einem Unfall, abhängig vom Grad der Beeinträchtigung, eine Invaliditätsleistung (je nach Vertrag) in Form von einer hohen Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, die z.B. den Gehaltsausfall und Umbaukosten kompensieren kann.

Viele Tarife übernehmen die Bergungskosten, bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur die Rettung übernommen. Sollte man sich wegen einer „Kleinigkeit“ bergen lassen müssen oder zb. wegen Erschöpfung oder schlechter Sicht so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.


Zusätzliche Empfehlung:

Schutzbrief

Der Schutzbrief über einen Automobilclub übernimmt auch zum Teil die Bergungskosten und Rücktransport.

Reisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle Krankheitskosten aus dem Ausland. Dafür is die Reisekrankenversicherung geeignet.


Wären diese Fragen für deinen nächsten Skiurlaub geklärt, stellt sich noch die Frage, wie und ob man auch das notwendige Equipment absichert.

Es gibt die Möglichkeit deine Skiausrüstung, sowohl dein eigenes Material als auch geliehenes Equipment gegen Diebstahl und gegen Beschädigung z.B. Bruch abzusichern. Damit der Urlaub nicht nach dem Apres Ski und einem Ski weniger schon enden muss.)

Hast du noch Fragen oder wünschst du eine oder mehrere Absicherungen, sprich uns gerne an.

Wir helfen dir schnell und unkompliziert weiter um deinen nächsten Skiurlaub zu einem schönen und sicheren Erlebnis zu machen.



Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen
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Wie sind Flüchtlinge aus der Ukraine hier versichert?

Versicherungen bei Flüchtlingen?

Aktuell fliehen über eine Millionen Menschen aus ihrer Heimat in der Ukraine vor dem Krieg durch Wladimir Putin.

Deutschland hat bisher 147.000 (Stand 14.03.2022) offiziell gemeldete Flüchtlinge in Deutschland gezählt. Weitere werden erwartet.

Nun haben diese Menschen ihre Heimat, ihr Hab und Gut zurücklassen müssen.Haben eine anstrengende Reise hinter sich gebracht und nun die Frage wie es weitergehen soll vor sich.

Wir schauen uns jetzt 3 Versicherungsbereiche und die aktuellen Regelungen für Flüchtlinge in diesen Bereichen an:


Die Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man jemand anderem zufügt.

Egal ob Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, aufgenommene Flüchtlinge mit in den Tarif der Privathaftpflichtversicherung mit aufzunehmen ohne zusätzliche Kosten.

Solltest du Geflüchtete bei dir aufgenommen haben, lohnt es sich einmal beim Versicherer anzufragen (anfragen zu lassen) ob dein Versicherer diese Option zurzeit bietet.


Die KFZ- Haftpflichtversicherung

Ohne „internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK)“, auch bekannt als „Grüne Karte“, oder eine „Grenzversicherung“ oder „Grenzpolice“ ist es eigentlich nicht erlaubt in Deutschland mit einem ukrainischen Fahrzeug zu fahren. Die „Grüne Karte“ gilt als Nachweis darüber, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht und im Falle eines Schadens der Geschädigte nicht auf den Kosten „sitzen bleibt“.

Zurzeit geht die  deutsche Assekuranz davon aus, dass auch viele Flüchtlinge mit Fahrzeugen, ohne in Deutschland gültigen Versicherungsschutz, in Deutschland ankommen werden und herum fahren.

Da diese Menschen zurzeit existenzielle Probleme haben, die primär zu lösen sind, hat sich die deutsche Assekuranz darauf verständigt KFZ- Haftpflichtschäden ukrainischer Flüchtlinge zu regulieren, zunächst befristet bis zum 31.05.2022.

Als Geschädigter kannst du dich beim Büro „Grüne Karte“ melden und dir wird weitergeholfen. Die Daten findest du auf deiner „Grünen Karte (IVK)“.


Die Krankenversicherung

Zurzeit besteht für ukrainische Flüchtlinge keine Aufnahmeberechtigung in die gesetzlichen Krankenkassen laut SGB V.

Für die Flüchtlinge ist laut Asylbewerberleistungsgesetz zunächst die Kommune bzw. das ansässige Sozialamt zuständig und somit Leistungsträger.

Erst nach einer 18-monatigen Wartefrist kann man die Flüchtlinge auftragsweise einer Krankenkasse zuführen. Wobei diese dann nicht als Mitglied der Krankenkasse geführt werden , sondern lediglich eine Betreuung durch die Krankenkasse übernommen wird (§ 264 SGB V).

Heißt die Krankenkassen bekommen das Geld durch die Kommunen erstattet.

Bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis haben Flüchtlinge hingegen freies Kankenkassenwahlrecht.

Falls du eine geflüchtete Person/ Familie aufgenommen hast oder unterstützt, kannst du dich bei Fragen gerne an uns wenden.