Wie sind Flüchtlinge aus der Ukraine hier versichert?

Versicherungen bei Flüchtlingen?

Aktuell fliehen über eine Millionen Menschen aus ihrer Heimat in der Ukraine vor dem Krieg durch Wladimir Putin.

Deutschland hat bisher 147.000 (Stand 14.03.2022) offiziell gemeldete Flüchtlinge in Deutschland gezählt. Weitere werden erwartet.

Nun haben diese Menschen ihre Heimat, ihr Hab und Gut zurücklassen müssen.Haben eine anstrengende Reise hinter sich gebracht und nun die Frage wie es weitergehen soll vor sich.

Wir schauen uns jetzt 3 Versicherungsbereiche und die aktuellen Regelungen für Flüchtlinge in diesen Bereichen an:


Die Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man jemand anderem zufügt.

Egal ob Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, aufgenommene Flüchtlinge mit in den Tarif der Privathaftpflichtversicherung mit aufzunehmen ohne zusätzliche Kosten.

Solltest du Geflüchtete bei dir aufgenommen haben, lohnt es sich einmal beim Versicherer anzufragen (anfragen zu lassen) ob dein Versicherer diese Option zurzeit bietet.


Die KFZ- Haftpflichtversicherung

Ohne „internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK)“, auch bekannt als „Grüne Karte“, oder eine „Grenzversicherung“ oder „Grenzpolice“ ist es eigentlich nicht erlaubt in Deutschland mit einem ukrainischen Fahrzeug zu fahren. Die „Grüne Karte“ gilt als Nachweis darüber, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht und im Falle eines Schadens der Geschädigte nicht auf den Kosten „sitzen bleibt“.

Zurzeit geht die  deutsche Assekuranz davon aus, dass auch viele Flüchtlinge mit Fahrzeugen, ohne in Deutschland gültigen Versicherungsschutz, in Deutschland ankommen werden und herum fahren.

Da diese Menschen zurzeit existenzielle Probleme haben, die primär zu lösen sind, hat sich die deutsche Assekuranz darauf verständigt KFZ- Haftpflichtschäden ukrainischer Flüchtlinge zu regulieren, zunächst befristet bis zum 31.05.2022.

Als Geschädigter kannst du dich beim Büro „Grüne Karte“ melden und dir wird weitergeholfen. Die Daten findest du auf deiner „Grünen Karte (IVK)“.


Die Krankenversicherung

Zurzeit besteht für ukrainische Flüchtlinge keine Aufnahmeberechtigung in die gesetzlichen Krankenkassen laut SGB V.

Für die Flüchtlinge ist laut Asylbewerberleistungsgesetz zunächst die Kommune bzw. das ansässige Sozialamt zuständig und somit Leistungsträger.

Erst nach einer 18-monatigen Wartefrist kann man die Flüchtlinge auftragsweise einer Krankenkasse zuführen. Wobei diese dann nicht als Mitglied der Krankenkasse geführt werden , sondern lediglich eine Betreuung durch die Krankenkasse übernommen wird (§ 264 SGB V).

Heißt die Krankenkassen bekommen das Geld durch die Kommunen erstattet.

Bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis haben Flüchtlinge hingegen freies Kankenkassenwahlrecht.

Falls du eine geflüchtete Person/ Familie aufgenommen hast oder unterstützt, kannst du dich bei Fragen gerne an uns wenden.





Krieg und Versicherungsleistung

Auch im Kriegsfall gut abgesichert?

Ein leider sehr aktuelles Thema ist der Krieg in der Ukraine. Viele Todesfälle und weitreichende Zerstörungen sind im Krieg an der Tagesordnung. Mit diesem Hintergrund möchten wir heute die einzelnen Versicherungsgruppen im Falle eines Krieges in Deutschland beleuchten.

Wie verhalten sich die Versicherungen in Deutschland im Falle eines Krieges?

Sachversicherungen schließen Leistungen im Falle eines Krieges aus. Sachversicherungen sind unter anderem KFZ- Versicherungen, Betriebsversicherung, Gebäudeversicherungen, Hausrat etc. Das bedeutet, wenn z.B. am Gebäude oder Fahrzeug ein Schaden entsteht, kommt der Versicherer nicht für den Schaden auf. Hintergrund dafür ist, dass es einen Wiederaufbaufond gibt, der EU-weit diese Schäden reguliert.

Durch Überschallknall oder Blindgänger verursachte Schäden werden von den meisten Versicherern jedoch abgesichert.

Wie sieht es denn im Falle eines Krieges mit der Lebensversicherung oder Unfallversicherung aus?

Sowohl die Lebensversicherung als auch die Unfallversicherung schließen eine Zahlung im Falle der aktiven Teilnahme am Kriegsgeschehen aus. Aktive Teilnahme bedeutet in dem Fall, dass auf Befehl hin der Gegner anzugreifen ist. In diesem Falle zahlt der Arbeitgeber des Solodaten, die Bundeswehr bzw. der Sozialdienst der Bundeswehr, wenn es zu einem Personenschaden kommt.

Ausgeschlossen sind bei beiden Versicherungen ebenfalls Schäden durch ABC- Waffen, das heißt der Einsatz atomarer, biologischer, chemischer Kampfstoffe, die darauf abzielen viele Menschen zu verletzen.

Bei atomaren Unfällen zahlen sowohl Unfallversicherung als auch Lebensversicherung (z.B. Tschernobyl/ Fukushima).

Ausnahme besteht, sowohl bei der Lebensversicherung als auch bei der Unfallversicherung, diese zahlen im Falle eines Personenschadens, wenn es zu einem unvorhergesehenen Krieg im Ausland kommt. In dem Fall hat man eine gewisse Zeitspanne in der man Zeit hat das Land zu verlassen. Sollte es in dieser Zeitspanne zu einem Schaden kommen, zahlt die Lebensversicherung oder Unfallversicherung.

Vermögensanlagen auflösen?

Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er seine Geldanlagen auflöst.

Experten raten dazu, die Verträge bestehen zu lassen, da statistisch belegt ist, dass sich nach einiger Zeit die Lage wieder verbessert. Gerade bei monatlichen Sparverträgen kann man in Krisenzeiten zu einem günstigen Preis seine Anteile einkaufen.

Aktuell wird dazu geraten Anlagen in Russland abzustoßen.

Cyberkriminalität absichern?

Für Betriebe ist es sicherlich sinnvoll über eine Absicherung gegen Cyberkriminalität nachzudenken.

Zurzeit hört man verstärkt von Cyberangriffen in Russland. Die Angriffe gibt es aber nicht nur zu Kriegszeiten.

Bei einem Hackerangriff kommen eine Menge an Kosten auf einen Betrieb zu z.B. die Arbeit eines Cyber- Forensikers, das Informieren von Kunden (wenn Kundendaten gehackt wurden), Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Arbeitsausfall und vieles mehr. Gegen diese Kosten kann man sich mit einer Cyberversicherung absichern.

Gerne prüfen wir deine Verträge.