Teilung der Immobilienmaklerkosten beim Hauskauf

Bei einem Hauskauf fallen auch immer diverse Nebenkosten an. Unter anderem nämlich auch die Immobilienkosten.

Eine kurze Aufstellung der Kosten wäre zum Beispiel:


Notarkosten des Kaufvertrages = 2% vom Kaufpreis
Notarkosten des Grundschuldeintrag = 0,5% vom Darlehen
Grunderwerbsteuer = 3,5% – 6,5% (in NRW sind es 6,5%)
Maklergebühr = 3% – 7%

Wenn es um die Immobilienkosten geht, konnten Immobilienmakler bisher immer selber entscheiden, von wem sie die Maklerprovision nehmen. Fair wäre es natürlich, sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer die Provision zu nehmen – sodass beide den selben Prozentsatz zahlen. Leider gibt es immer häufiger Makler, die diesen Prozentsatz nicht gerecht aufteilen. Meistens lassen Sie dann nur den Käufer des Hauses zahlen. Für die Makler hat das natürlich den Vorteil dass sie mehr Aufträge von Verkäufern erhalten. Für die Verkäufer fallen ja dann keine extra Maklerkosten mehr an.

Ab dem 23.12.2020 ist jedoch festgelegt, dass die Gebühr 50/50 auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss. Der Verkäufer muss dann auch nachweisen, dass die Provision von beiden gleich gezahlt wurde.

Mit dieser Gesetzesänderung erhofft man sich natürlich auch, dass die Kaufnebenkosten zukünftig geringer ausfallen. Vielleicht sind daher dann zukünftig auch wieder mehr Immobilien ohne Makler zu erwerben.

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