Tierhalterhaftpflicht: Der Halter haftet für sein Tier auch während des Hundesittings!

An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Sie als Tierhalter eines Hundes auch in Situationen der Verwahrung ihres Vierbeiners zu haften haben, es sei denn, wir sprechen von einem gewerblich angemeldeten Hundesitter bzw. –betreuer, der mit Ihnen einen ordentlichen Vertrag aufgesetzt hat. Aber wofür ist die Tierhalterhaftpflicht gut ?
Bei den meisten Hundesittern handelt es sich aber vorwiegend um Gefälligkeitsdienste von Freunden, Bekannten oder Nachbarn. Diese Personenkreise haften nur beim direkten Nachweis des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für Schäden, die oft teuer enden können. Jeder Hund kann in einer ihm ungewohnten Situation für einen Verkehrsunfall oder eine Körperverletzung sorgen, da er sich oftmals einfach nur erschrocken oder bedroht gefühlt hat. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Haftpflichtversicherung das gelegentliche Hüten des Hundes durch Fremde einschließt, also die Tierhalterhaftpflicht, und die Versicherungssumme im Schadenfall ausreichend hoch absichert, so dass Sie nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Wir beraten Sie gerne…