Erwerbsminderungsrentenerhöhung

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Wenn du deinen Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls frühzeitig aufgeben musst und nur noch geringe Zeit pro Tag arbeiten kannst, fällst du in den Bereich der Erwerbsminderungsrente. Jetzt hat der Gesetzgeber eine Erwerbsminderungsrentenerhöhung angekündigt.

Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente?

Wenn du durch eine Erkrankung oder einen Unfall nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten kannst, bekommst du eine Teilerwerbsminderungsrente. Kannst du nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten, steht dir die volle Erwerbsminderungsrente zu.

Wichtig ist, dass dir nur dann die Erwerbsminderungsrente zusteht, wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang die Pflichtbeiträge gezahlt hast.

Bei Azubis gilt eine Sonderregelung:  Als Azubi musst du in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gewesen sein. Schutz bei typischen Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen besteht ab dem ersten Tag.

Typische Krankheiten, die zu einer Erwerbsminderung führen sind zum Beispiel: Depressionen, oder andere psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen oder Einschränkungen des Bewegungsapparates.

Darf ich noch arbeiten, wenn ich Erwerbsminderungsrente erhalte?

Wenn du Teilerwerbsminderungsrente bekommst, darfst du zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten. Bekommst du volle Erwerbsminderungsrente, darfst du nur weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente aktuell?

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich immer individuell aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 5 Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung.

In der Regel kann man bei voller Erwerbsminderungsrente von 34% des Bruttoverdienstes ausgehen.

Die Teilerwerbsminderungsrente liegt bei der Hälfte der Erwerbsminderungsrente.

Den aktuellen Betrag kannst du auf deinem letzten Rentenbescheid einsehen. Auf der rechten Seite des Bescheids befindet sich ein Kasten mit drei untereinanderstehenden Beträgen. Der erste Betrag ist die aktuelle volle Erwerbsminderungsrente, die dir zusteht.

Dieser Betrag verändert sich nach deinem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 5 Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung und nach deiner versicherungspflichtigen Zeit.

Wie sieht die Erwerbsminderungsrentenerhöhung aus?

Rund 3 Millionen Menschen profitieren von der neuen Erwerbsminderungsrentenerhöhung. Problem bisher war, dass nur die Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente von den Rentensteigerungen, die es ab 2014 gab, profitiert haben.

Die neue Rentenreform sieht vor, dass alle Erwerbsminderungsrenten, die zwischen 2001 und 2018 zum ersten Mal in den Rentenbezug gefallen sind, Zuschläge von 4,5% bis 7,5% erhalten sollen. Die Auszahlung startet dann ab dem 01.07.2024.

Schon an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht? Wir beraten dich gerne!







Krankentagegeld und weitere Krankenzusatzversicherung – ohne Gesundheitsfragen?

In welcher Situation hat man Anrecht auf Krankentagegeld und gibt es eine Möglichkeit es ohne Gesundheitsfragen abzuschließen.

Was ist Krankentagegeld überhaupt und wofür brauche ich es?

Im Falle einer Erkrankung, bekommst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt und bekommst dann wie gewohnt dein Gehalt. Das stimmt uneingeschränkt allerdings nur, wenn deine Erkrankung nicht länger als 6 Wochen dauert. Dabei ist es unerheblich ob du wegen der selben Erkrankung 6 Wochen am Stück krank bist oder gestückelt innerhalb eines Jahres.

Ab dem 43. Krankheitstag wegen der selben Erkrankung innerhalb von 12 Monaten fällst du dann in den Krankengeldbezug. Das bedeutet das du nur noch 70% deines regelmäßigen Bruttoeinkommens durch die Krankenkasse gezahlt bekommst.

Bei so manchem kann die Minderung von 30% des Bruttoeinkommens zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. In diesem Falle raten wir zu einer Krankentagegeldversicherung.

Eine Krankentagegeldversicherung kann diese Lücke zwischen deinem regulären Bruttoeinkommen und dem Krankengeld schließen, sodass du auch bei längerer Krankheit finanziell gut abgesichert bist. Beim Krankentagegeld gibt es auch die Möglichkeit verschiedene Auszahlungsbeginnzeiten festzulegen z.B. interessant für Selbstständige.

Eine zeitgleiche Auszahlung von Lohn und Krankentagegeld ist nicht möglich. Das Krankentagegeld darf zusammen mit der Leistung der Krankenkasse das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Aber was ist, wenn ich bereits eine Erkrankung habe und nun eine Krankentagegeldversicherung abschließen möchte?

Mittlerweile gibt es einzelne Versicherer, die auch ohne Gesundheitsprüfung eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Gibt es Unterschiede bei den Versicherern?

Trotz dessen, dass es sich bei den Versicherern immer um eine Krankentagegeldversicherung handelt (in diesem Fall ohne Gesundheitsfragen), gibt es doch signifikante Unterschiede, die es zu beachten gilt.

Folgend ein paar Unterschiede:

Bei der Hansemerkur und beim Münchener Verein kann man sich einen Betrag von 5-20€ pro Kalendertag absichern lassen, bei der DKV sogar bis 30€ pro Kalendertag. Gehaltserhöhungen kann man bei der Hansemerkur unkompliziert jederzeit angeben und das Krankentagegeld anpassen lassen. Bei der DKV ist diese Anpassung nur alle 3 Jahre möglich und der Vertrag endet automatisch nach 5 Jahren. Bei der DKV erfolgt maximal 78 Wochen die Auszahlung wegen der selben Erkrankung. Außerdem ist das Krankentagegeld bei der DKV nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer geeignet.

Es gibt auch weitere Gesellschaften, die ähnliche Tarife anbieten. Hin und wieder gibt es auch Sonderaktionen, wo Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen angeboten werden.

Man beachte hierbei auch, dass hier Teilweise es längere Wartezeiten gibt oder sogar ein Kündigungsrecht seitens der Gesellschaft.

Verfügbare Online-Rechner

Es gibt auch Krankenhauszusatzversicherungen

Bei der Krankenhauszusatzversicherung kannst du zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit nur eine Versicherung abzuschließen, die die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer übernimmt. Genauso kannst du dich auch für einen Tarif entscheiden der auch eine Chefarztbehandlung mit absichert.

Bei einigen Versicherern sind manche der Tarife auch ohne Gesundheitsfragen möglich, sodass du dich auch bei bestehender Vorerkrankung noch absichern kannst. (DKV UZ1 und UZ2)

Dabei sind die Wartezeiten zu beachten, die in der Regel bei 3 Monaten liegen, bei Schwangerschaften bei 8 Monaten. In diesem Fall gibt es auch keine Chefarztbehandlung, bzw. richtig wäre keine freie Arztwahl im Krankhaus. Der der Chefarzt wir je nachdem immer dazu gerufen.

Wichtig, die Moratoriumsklausel:

Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, wird nicht geleistet (laufende Versicherungsfälle).

Ein laufender Versicherungsfall liegt vor, wenn in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des Vertrages eine stationäre Krankenhausbehandlung als Behandlungsalternative zwischen Arzt und der versicherten Person als Möglichkeit besprochen wurde. Für die besprochene Krankheit (Diagnose) besteht für die Dauer des Versicherungsvertrages kein Versicherungsschutz.

Achte auf die Formulierung der Moratoriumsklauser der einzelnen Tarife!!!

Generell ist immer der Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherern sinnvoll. Wenn du Fragen hast, was für dich am Besten in Frage kommt, sprich uns gerne an. Auch interessant ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung.



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