Feuer – Es hat gebrannt!

Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn  man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?

Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?

Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.

Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.

Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.

Trotzdem ist der Einbau und die Wartung eines Rauchmelders für dich persönlich wichtig, da er dich im Erstfall aus dem Schlaf reißt und dir in einem verrauchten Raum Orientierung schenkt.

Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer

zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:

Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):

  • Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
  • Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
  • Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
  • Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!

Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):

  • Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
  • Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
  • Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)

  • Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
  • weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
    Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!

Es wird genau geprüft, wer die Schuld trägt. Da kann es also vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in Regress genommen wird. Egal ob es die Privathaftpflicht vom Mieter, die Betriebshaftpflicht vom Gewerbetreibendem, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vom Gebäudebesitzer oder die Betriebshaftpflicht von eventuell beauftragten Handwerkern ist.

Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!



Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen










BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und besonderem Anlass

Sie sind höchstens 35  und haben vor kurzem eines folgender Ereignisse hinter sich?:

  • Heirat
  • Geburt/ Annahme eines Kindes
  • Aufnahme einer Berufstätigkeit nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschul-/Fachhochschulstudiums
  • Aufnahme der Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung
  • Kauf einer Immobilie mit einem Verkehrswert von mindestens 50.000 EUR zur Eigennutzung oder zur Gründung einer eigenen beruflichen Existenz
  • Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR zur Errichtung einer Immobilie zur Eigennutzung oder zur Gründung einer eigenen beruflichen Existenz

 

Dann haben Sie nur folgende Gesundheitsfrage:

Die BU Rente darf dann 21.000€ im Jahr nicht übersteigen.

 

 

Ist hier auch nichts für Sie dabei? Sprechen Sie uns an. Vielleicht haben wir eine andere Lösung.




Krankentagegeld mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Kennen Sie das auch?

Die „Gesunden“ erhalten ohne Probleme Absicherung- die Menschen, die bereits „Wehwehchen“ haben, erhalten nur erschwert oder garkeine Absicherung.

Wir können nicht alle versichern, aber immer wieder gibt es die ein oder andere Möglichkeit doch eine Lösung zu finden.

Eine Aktion ist jetzt das Krankentagegeld, welches so noch bis zum 30.06.2017 möglich ist.

Die nicht versicherbaren Krankheiten sind eindeutig geregelt, heißt wer nicht an unten stehenden Erkrankungen leidet, ist trotz anderer gesundheitlicher Probleme versicherbar.

 

Sie wünschen eine andere Absicherung oder Alternativen? Sprechen Sie uns an. Vielleicht haben wir das passende für Sie.