Fahrerflucht? Lieber nicht!

Stelle dir folgendes Szenario vor :  Du bist mit deinem Auto unterwegs und plötzlich kommt es wegen Unachtsamkeit deinerseits zu einem Unfall mit einem anderen Auto. Wie es in solch einer Situation oft der Fall ist, stehst du unter Schock. Aus Angst begehst du dann Fahrerflucht.

Doch was genau versteht man unter der Fahrerflucht?

Kurz gesagt bezeichnet die Fahrerflucht das unerlaubte Entfernen vom Unfallort trotz Bemerkung des Unfalls. Selbstverständlich ist letzteres eine Straftat, welche gewisse Konsequenzen mit sich bringt.

Welche Strafen drohen dir nach einer Fahrerflucht?

Die Strafe als Folge der Fahrerflucht lässt sich in zwei Kategorien einteilen :  Die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe mit einer Dauer von bis zu drei Jahren. Außerdem kannst du als Unfallverursacher auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Was auch nicht auszuschließen ist, ist die Abgabe deines Führerscheins für drei Monate. Im schlimmsten Fall droht dir ein Führerscheinentzug wenn du den Unfallort bewusst und unerlaubt verlässt. Nichtsdestotrotz solltest du wissen, dass die Höhe der Strafe von dem jeweiligen Schaden abhängig ist. Handelt es sich beispielsweise um einen Kratzer, so erwartet dich eine Geldstrafe. Hierbei liegen die Kosten bei bis zu 600€. Liegt ein Personenschaden vor, so solltest du wissen, dass eine Abgabe deines Führerscheins für drei Monate nicht unwahrscheinlich ist.

Genaueren Einblick über die Sanktionen, die ein Unfall mit oder ohne Fahrerflucht oder ein sonstiges Vergehen im Straßenverkehr mit sich bringt, erhälst du im neuen Bußgeldkatalog 2024.

Wie solltest du als Geschädigter vorgehen?

Zuerst ist es wichtig, dass du die Unfallstelle absicherst, sodass diese für die anderen Verkehrsbeteiligten gut sichtbar ist. Dann solltest du die bekannten Daten des Unfallverursachers notieren – so detailliert wie möglich. Merkst du, dass sich der Unfallverantwortliche unmittelbar nach dem Unfall von der Unfallstelle entfernt, ohne jegliche personenbezogene Daten von sich anzugeben, so ist das Notieren des Kennzeichens des Täters von großer Bedeutung. Eine Aufzeichnung einer Dashcam kann hier als Beweis auch helfen. Wichtig ist außerdem, dass du Fotos von der Unfallstelle- und dem Schaden machst und gegebenenfalls Ausschau nach Augenzeugen hältst. Nach der Datenerfassung solltest du die Polizei verständigen und eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben.

Informiere darüber hinaus deine Kfz-Versicherung über den Unfall und melde den Schaden. Unter Voraussetzung, dass der Unfallverursacher bekannt ist, kommt seine Haftpflichtversicherung dann für den Schaden auf. Ist der Verursacher des Unfalls nicht bekannt- und du hast nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so wirst du den Schaden selbst bezahlen müssen.

Hast du eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so bist du auf der sicheren Seite, da diese für den Schaden aufkommt.

Stellst du in Folge des Unfalls Verletzungen fest, so solltest du auch diese abfotografieren und dich vom Arzt behandeln lassen.  Dies hat zwei Vorteile für dich : Zum einen werden deine Verletzungen behandelt und zum anderen dient die Dokumentation als Beweismittel, wodurch ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz gefördert wird.

Lieber mutig sein und sich seinen Pflichten stellen, statt im Nachhinein mit schwerwiegenderen Konsequenzen rechnen zu müssen

Unter Bezugnahme auf die Strafen lässt sich somit sagen, dass es dich nicht weiterbringt Fahrerflucht zu begehen. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, werden dir sicherlich mehr Kopfschmerzen bereiten, als wenn du bei der Unfallstelle bleibst und dazu beiträgst, dass der ganze Prozess erfolgreich überwunden werden kann. Schließlich ist das Begehen von Fahrerflucht eine Straftat, aufrichtig zu bleiben und Verantwortung für seine Fehler zu übernehmen hingegen ist lobenswert.

Muss bei einem Unfall bei dem keine Fahrerflucht begangen wird die Polizei informiert werden?

Nicht bei jedem Unfall muss zwangsläufig die Polizei informiert werden. Wenn sich beide Unfallbeteiligten einig sind, können die Beiden ihre Daten austauschen, Fotos anfertigen und den Schaden der Versicherung melden.

In einigen Fällen ist das Hinzuziehen der Polizei jedoch unerlässlich z.B. wenn es verletzte Personen gibt, unabhängig von dem Ausmaß der Verletzungen, ein Mietwagen (auf Vertrag achten) beteiligt ist oder es den Anschein hat, dass Alkohol oder Drogen bei einem der Unfallbeteiligten eine Rolle spielt.

Die Polizei ist ebenfalls verpflichtend zu informieren, wenn man ein Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigt (auch wenn nur leicht) und der Geschädigte nicht auffindbar ist. Ansonsten würde man auch in diesem Fall Fahrerflucht begehen.


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