Die Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine essenzielle Absicherung für Haustierbesitzer, die vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die deine Tiere verursachen können. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz in verschiedenen Situationen und deckt Schäden, die durch tierspezifische Gefahren entstehen ab.

Schutz vor Schäden an Dritten und deren Eigentum

Einer der Hauptgründe für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist die Deckung von Schäden, die das Tier an Dritten oder deren Eigentum verursacht. Das kann von einfachen Kratzern über Bisse bis hin zu schwerwiegenderen Verletzungen reichen. Ohne diese Versicherung müsstest du als Tierhalter im Schadensfall die Kosten für Arzthonorare, Medikamente oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen aus eigener Tasche zahlen.

Schutz vor Vermögensschäden

Die Versicherung bietet auch Schutz in Fällen von Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden. Wenn beispielsweise dein Haustier in einem fremden Garten Schäden anrichtet oder einen Unfall verursacht, können erhebliche Kosten entstehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung springt hier ein und übernimmt die finanziellen Verpflichtungen.

Ausgeschlossene Gefahren und Bedingungen

Bestimmte Gefahrensituationen sind in einer Tierhalterhaftpflichtversicherung oft ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden, die bei illegalen Aktivitäten entstehen. Wichtig ist vor allen Dingen auch das nur spezifische Tiergefahren versichert sind.

Versicherung für verschiedene Haustiere

Es sei darauf hingewiesen, dass nicht für alle Haustiere eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich ist. Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Vögel sind in der Regel durch deine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies bedeutet, dass Schäden, die diese Tiere verursachen könnten, in den normalen Deckungsumfang der Privathaftpflicht fallen. Bei exotischen Tieren oder Hunden und Katzen, die als potenziell gefährlich gelten, ist jedoch oft eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig, da die Risiken und möglichen Schäden höher sind.

Was sind tierspezifische Gefahren und was nicht?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nicht nur eine allgemeine Absicherung, sondern auch eine gezielte Vorsorge gegen spezifische Gefahren, die durch Haustiere entstehen können. Zum Beispiel könnten Hunde beißen, eine Katze den Teich des Nachbars leer fischen usw.

Allerdings kommt die Tierhalterhaftpflicht nicht für alle Schäden auf, die in der puren Anwesenheit eines Tieres entstehen.

Ein Fall am Landgericht Frankenthal wurde jetzt zu Gunsten der Tierhalterin abgeurteilt. Die Hundehalterin und ein Mann hielten sich in einem Aufzug auf. Die Halterin hielt die Leine ihres Hundes fest, der Hund war aber außerhalb des Aufzugs als dieser sich in Bewegung setzte. Der Mann war bemüht den Hund zu retten, entriegelte die Auszugsleine. Als die Frau im nächsten Geschoss den Aufzug verließ und den Hund ableinte, hielt der Mann die Leine noch in der Hand, der Aufzug setzte seine Fahrt fort und die Leine trennte dem Mann die oberen Glieder dreier Finger ab.

Das Gericht befand, dass die Hundehalterin nicht haftbar gemacht werden kann für den Unfall, dass die bloße Anwesenheit des Hundes nicht reicht um eine Haftung zu erreichen. Es handelte sich nicht um das „Fehlverhalten“ des Hundes das zum Unfall führte.




Tierhalterhaftpflicht: Der Halter haftet für sein Tier auch während des Hundesittings!

An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Sie als Tierhalter eines Hundes auch in Situationen der Verwahrung ihres Vierbeiners zu haften haben, es sei denn, wir sprechen von einem gewerblich angemeldeten Hundesitter bzw. –betreuer, der mit Ihnen einen ordentlichen Vertrag aufgesetzt hat. Aber wofür ist die Tierhalterhaftpflicht gut ?
Bei den meisten Hundesittern handelt es sich aber vorwiegend um Gefälligkeitsdienste von Freunden, Bekannten oder Nachbarn. Diese Personenkreise haften nur beim direkten Nachweis des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für Schäden, die oft teuer enden können. Jeder Hund kann in einer ihm ungewohnten Situation für einen Verkehrsunfall oder eine Körperverletzung sorgen, da er sich oftmals einfach nur erschrocken oder bedroht gefühlt hat. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Haftpflichtversicherung das gelegentliche Hüten des Hundes durch Fremde einschließt, also die Tierhalterhaftpflicht, und die Versicherungssumme im Schadenfall ausreichend hoch absichert, so dass Sie nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Wir beraten Sie gerne…