Die Änderungen im Pflegegesetz

Zum 1.1.2017 wurden die Pflegestufen 1-3 im Zuge des erneuerten Pflegegesetzes in die Pflegegrade 1-5 überführt. Die Umstellung sollte dafür Sorge tragen, dass bei Neuanträgen die Pflegebedürftigkeit der Patienten besser eingeteilt werden kann. Bereits Pflegebedürftigte zu diesem Zeitpunkt erhielten Bestandsschutz. Zum Beispiel gibt es seit Anfang 2017 den Pflegegrad 1. Dieser gilt auch schon für leicht demente oder mäßig motorisch eingeschränkte Personen.

Mitte 2023 wurde das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz verabschiedet. Der Sinn ist es die häusliche Pflege zu stärken, ab dem 01.01.2024 steigt das Pflegegeld um 5% an, ab dem 01.01.2025 nochmal um 4,5%.

Außerdem soll durch die Zusammenlegung von Verhinderungspflege und dem kompletten Kurzzeitpflegebudget ab dem 01.01.2025 eine weitere Entlastung für pflegende Angehörige geschaffen werden. Bisher konnte für die häusliche Pflege die Verhinderungspflege und lediglich 50% der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Achtung für Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad 4 oder 5 besteht auch schon im Jahr 2024 die Möglichkeit mittels der Umwidmungsregelung den kompletten Betrag der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zusammen zu nutzen!

Trotz der Veränderungen im Pflegegesetz wird im Pflegefall die gesetzliche Leistung meistens nicht ausreichen, besonders nicht für eine stationäre Unterbringung. Das heißt, dass im Pflegefall ohne Pflegeversicherung erstmal das aufgebaute Vermögen verbraucht wird. Im Anschluss sind dann die eigenen Kinder oder Enkelkinder in der Pflicht (rechtliche Grundlagen beachten) für die Versorgung mit aufzukommen. Eine private Pflegevorsorge macht also Sinn.

Möchtest du mehr über eine private Pflegevorsorge erfahren, melde dich bei uns.




Erbschaft

Das Thema Erbschaft ist oft mit vielen Unsicherheiten verbunden, weil es ein sehr umfangreiches und stellenweise auch ein kompliziertes Thema ist.

Was heißt erben überhaupt?

Wenn ein Mensch stirbt so vererbt er sowohl sein Vermögen als auch seine Verbindlichkeiten an den Erben. Der Erbe rutscht sozusagen in die Rechtsposition des Toten.

Wer kann erben?

Zunächst einmal gilt die gewillkürte Erbfolge, das heißt das Testament, wenn es eins gibt. In 80% der Fälle liegt aber im Todesfall kein Testament vor, sodass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.

Dabei ist erstmal die Frage ob der Verstorbene verheiratet war und wenn ja, in welchem Güterstand. Der einfacher halber beschäftigen wir uns im folgenden nur mit der Zugewinngemeinschaft, der Form der Ehe, die ohne sonstige Angaben automatisch als Modell gilt.

Danach schaut man welche Verwandten es gibt.

Die Erbordnung

1.Ordnung sind Abkömmlinge des Erblassers d.h. Kinder, Enkelkinder etc. des Verstorbenen.

2.Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge d.h. Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten

3.Ordnung sind die Großeltern des Erblasser und deren Abkömmlinge d.h. Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen

Es gibt auch noch weitere Ordnungen, der Staat versucht die Erben ausfindig zu machen, egal wie weit der Verwandtschaftsgrad entfernt ist, sollte er keine Erben finden, so tritt der Staat das Erbe an.

Erben mehrere Menschen gleichzeitig?

Ein Verwandter erbt nicht, wenn ein Verwandter vorhergehender Ordnung vorhanden ist. Meint: Ein Kind des Erblassers schließt das von ihm stammende Enkelkind aus. Ein Bruder schließt den von ihm stammenden Neffen aus. Hat man einen Erben der 1. Ordnung ( Kind, Enkelkind) , schließt das den Erben der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten) aus.

Bei Ehepartnern sieht das etwas anders aus. Angenommen der Ehemann stirbt, das Paar hat keine Kinder aber die Mutter des Ehemanns lebt noch, so erbt die Ehefrau 3/4 und die Mutter 1/4.

Anderes Beispiel: Ein Ehepaar hat 2 Kinder, die Ehefrau verstirbt, beide Kinder sind erwachsen. Als Vermögen ist das Eigenheim relevant. Es liegt kein Testament vor. So erbt die Ehefrau die Hälfte der Immobilie, die Kinder je ein Viertel. Besteht eins der Kinder jetzt auf die Auszahlung, so muss die Ehefrau die Immobilie im schlimmsten Fall verkaufen um das Kind auszahlen zu können.

Es erben auch minderjährige Kinder und in diesem Fall hat das Familiengericht die Verfügungsgewalt über den Erbteil des Kindes. Auch in diesem Fall wäre der hinterbliebene Ehepartner nicht frei in seiner Entscheidung z.B über die Immobilie.

Möchte man so ein Szenario vermeiden ist es sinnvoll ein Testament aufzusetzen, indem man zum Beispiel den Ehepartner als Alleinerben einsetzt. Damit verhindert man zwar nicht gänzlich die Ansprüche der nahen Angehörigen, weil es immer einen Pflichtteil am Erbe gibt. Aber man kann den Verlust des Eigenheims damit verhindern.

Wie kann ich mein Erbe vorab klären?

Erstmal gilt als Erbe kann jedermann eingesetzt werden, auch minderjährige und gemeinnützige Organisationen. Allerdings keine Haustiere.

Dabei gilt aber auch, dass nahen Angehörigen, die durch ein Testament übergangen werden, Pflichtteilsansprüche zustehen. Dieser ist immer die Hälfte der Höhe des gesetzlichen Anspruches.

Beispiel: Der Vater setzt den Sohn als Alleinerben ein, die Tochter wird somit übergangen und erhält, statt der Hälfte des Erbes , ein Viertel des Erbes als Pflichtanteil.

Es gibt verschiedene Arten der gewillkürten Erbfolge:

1.Das Einzeltestament

Das Einzeltestament kann ich zuhause selbst aufsetzen. Wichtig dabei ist es die formellen Anforderungen einzuhalten. Es gilt, dass das Testament komplett handschriftlich verfasst sein muss, ein maschineller Text, der nur unterschrieben ist, gilt nicht. Ort und Datum sollten angegeben sein und es gilt immer das letzte Einzeltestament, das geschrieben wurde. Der Vorteil ist: Es kostet kein Geld. Nachteil: Es können juristische Fehler vorhanden sein oder das Testament wird nach dem Ableben nicht gefunden oder „verschwindet“.

Man kann aber auch ein Einzeltestament beim Amtsgericht hinterlegen lassen.

2. das notarielle Einzeltestament:

Vorteil ist: Um die Formalitäten kümmert sich der Notar, es ist klar und sicher und ersetzt auch den Erbschein. Nachteil: Der Notar kostet abhängig vom Vermögen.

Weiterer Vorteil ist, dass der Erbschein ersetzt wird. Heißt das die Hinterbliebenen zeitnah auf das Erbe zugreifen können.

3.das gemeinschaftliche Testament: (oft auch Berliner Testament)

Das gemeinschaftliche Testament kann auch sowohl privatschriftlich als auch notariell aufgesetzt werden. Aufsetzen kann ein solches Testament nur ein Ehepaar. Das gemeinschaftliche Testament kann nur gemeinsam verändert werden, heißt also das nach dem Versterben des Ehepartners keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden können.

Vorteil ist, dass meistens der Ehepartner der alleinige Erbe ist und erst im Todesfall des zweiten Ehepartners die Kinder als Erben eintreten. Nachteil ist die Bindungsfalle, das Testament bleibt nach dem Tod des ersten Ehepartners gebunden. Der zweite Nachteil ist ein Steuernachteil, weil das Kind pro Elternteil eigentlich einen Freibetrag von 400.000€ hat. Erbt es nach Berliner Testament erst nach dem Tod des zweiten Elternteils, so hat es nicht zweimal den Freibetrag, also insgesamt ein steuerfreies Erbe von 800.000 €, sondern nur 400.000€.

3.der Erbvertrag:

Der Erbvertrag ist generell nur notariell möglich. In der Wirkung ähnlich wie das gemeinschaftliche Testament, allerdings darf er mit Dritten aufgesetzt werden.

Muss man Steuern zahlen auf ein Erbe?

Auch auf das Erbe sind Steuern zu entrichten, dabei ist entscheidend, wir nah das Verwandtschaftsverhältnis ist.

Man hat einen Freibetrag auf das Erbe und der Betrag der darüber hinausgeht, ist dann zu versteuern.

Der Freibetrag ist für den Ehepartner mit 500.000€ am höchsten, danach folgen Kinder oder Stiefkinder mit einem Freibetrag von 400.000€. Enkel dürfen bis 200.000€ steuerfrei erben, Eltern und Großeltern bis 100.000€. Sonstige Erben haben einen Betrag bis 20.000€ steuerfrei.

Die Steuerlast über diesem Freibetrag liegt bei 7% bis 50%, abhängig von den Steuerklassen und Steuersätzen.

Interessant ist auch, dass man bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen die Steuerlast der Erben vermindern kann. Dazu am besten einmal mit einem Steuerberater sprechen, wenn der zukünftige Erblasser ein großes Vermögen hat.

In vergangenen Jahr gab es im Bezug auf das Erben einer Immobilie Änderungen.

Was hat Pflege mit dem Erbe zu tun?

Heute schon sind die Hälfte der Männer und 3/4 der Frauen Pflegefälle zum Todeszeitpunkt. Die Kosten werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur zu einem geringen Teil aufgefangen. Der Rest schröpft das eigene Vermögen.

Dagegen kann man mit einem Pflegevorsorgevertrag vorsorgen.

Solltest du Fragen haben oder eine Beratung wünschen, melde dich gerne bei uns!




Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge, Vollmachten

Krankheiten und der Tod sind unangenehme Themen mit denen man sich nicht unbedingt in (jungen) Jahren befassen möchte, sinnvoll ist es aber schon.

Es gibt die Möglichkeiten Vollmachten zu hinterlegen, Bestattungsvorsorge zu treffen und eine Sterbegeldversicherung abzuschließen und somit für die eigene Beerdigung vorzusorgen.

Wofür brauche ich Vollmachten?

Es kann schneller gehen, als man denkt. Ein Verkehrsunfall, eine Krankheit, ein Treppensturz…

Das Leben kann sich schnell verändern und manchmal bringt es einen in die Lage, dass man vllt selbst nicht mehr (voll)umfänglich über sein eigenes Leben oder seinen Körper entscheiden kann.

Was passiert, wenn ich im Krankenhaus liege? Was ist, wenn ich dort liege und nicht in der Lage bin zu entscheiden, wie man mich behandelt? Möchte ich um jeden Preis am Leben erhalten werden, auch wenn bereits fest steht, dass ich nicht mehr lange zu leben habe? Ist es überhaupt Leben, wenn ich nur an Schläuchen hänge? Spende ich meine Organe, damit jemand anderes weiterleben kann?
Wer darf mit den Ärzten sprechen? Wer darf meine Geschäfte weiter führen? Wer entscheidet, wie es weiter geht?

All das sind Fragen, mit denen man sich nicht gerne auseinandersetzt, aber im Vorfeld festgelgte Bedingungen, machen es den Angehörigen leichter und sorgen dafür das vor allen Dingen deine Wünsche auch in solchen Fällen Beachtung finden.

Es ist sinnvoll eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung auszufüllen.

Aber egal ob man im Krankenhaus liegt oder verstorben sein sollte, es ist wichtig, dass alle benötigten Unterlagen sicher aufbewahrt werden.

Es empfiehlt sich einen Notfallordner zu erstellen indem folgende Unterlagen und Daten festgehalten werden sollten.

  • Patientenverfügung
  • Organspendeausweis
  • Vorsorgevollmacht
  • Bestattungsvorsorge
  • Versicherungen, die im Todesfall auszahlen z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung usw
  • Verträge, die gekündigt werden können
  • Vereine, die gekündigt werden können

Was ist eine Bastattungsvorsorge?

Unter einer Bestattungsvorsorge ist die Planung einer Beerdigung zu verstehen. Du hast die Möglichkeit zu Lebzeiten zu entscheiden an welchem Ort und auf welche Weise zu beigesetzt werden möchtest. Die finazielle Absicherung deiner Beerdigung kannst du mit einer Sterbegeldversicherung sicherstellen. Es ist auch möglich, dass man für eine dritte Person im Vorfeld eine Sterbegeldversicherung abschließt z.B. Kinder für ihre Eltern.

Du kannst auch bereits einen Vertrag für die Bestattung mit einem Beerdigungsunternehmen abschließen.

Wichtig ist die Hinterlegung aller wichtigen Informationen in einem sogenannten Notfallordner auf den die Hinterbliebenen im Krankheits- oder Todesfall zurückgreifen können.

Was sind die Vorteile einer Sterbegeldversicherung?

Mit der Sterbegeldversicherung sorgt man für das eigene Ableben vor. Du sorgts dafür, dass deine Hinterbliebenen nicht in finazielle Bedrägnis geraten um deine Beerdigung auszustatten. Du kannst damit deiner Beerdigung im Vorfeld einen finanziellen Rahmen geben und bist, auch bei schwierigen finanziellen Verhältnissen deiner Angehörigen sicher, eine angemessene Beisetzung zu erhalten.

Bei anderen Versicherungen sichert man sich gegen ein vermeintliches Risiko ab, bei der Sterbegeldversicherung sichert man das unvermeidliche ab.

Größter Vorteil: Die Sterbegeldversicherung ist die einzige Versicherung, die immer zahlt!

Können die Sozialbehörden verlangen, dass du deine Bestattungsvorsorge auflöst?

Einem Urteil (Az.: 6 K 4230/17) des Verwaltungsgerichts Münster zufolge hat eine  Pflegeheimbewohnerin das Recht dazu, ihre Bestattungsvorsorge in Höhe von 10.500 Euro zu behalten. Laut den Richtern des Verwaltungsgerichts Münster ist ein Betrag in Höhe  von 10.500 Euro für die Erdbestattung angemessen. Die beklagte Behörde darf somit keinen Einfluss ausüben und die Bestattungsvorsorge auflösen.Die Tatsache, dass die Antragstellerin über einen geringen Verdienst verfügt, würde aus Sicht der Richter keine Konsequenzen für jegliche Einschränkungen hinsichtlich der Bestattung mit sich bringen. Solange die Kostengrenze seitens der  Pflegeheimbewohnerin also  nicht überschritten wird – dies wäre beispielsweise bei durchaus luxuriösen Wünschen der Fall – können ihre Gestaltungswünsche ohne Probleme durchgesetzt werden.

Die Sozialbehörden verlangen oftmals die „Auflösung einer Bestattungsvorsorge“. In solch einem Fall erstmal Ruhe bewahren und einen Anwalt aufsuchen, der das ganze rechtlich begleitet.  Außerdem gab es zuvor andere Fälle, in denen Beträge zwischen  5.000 und 10.000 Euro von vielen Gerichten als adäquat angesehen wurden. Daraus lässt sich erschließen, dass eine Bestattungsvorsorge  in Höhe von 10.500 Euro völlig in Ordnung ist.

Wichtig auch hier Versicherungen vergleichen!

Auch bei Sterbegeldversicherungen ist es sinnvoll die verschiedenen Anbieter zu vergleichen und gegenzurechnen ob man mit der Versicherung den gewünschten Betrag „erspart“ oder im Nachhinein bei voller Laufzeit einen viel zu Hohen Betrag eingezahlt hat. Gerade bei einer Vorerkankung kann die Wartzeit variieren

Bei Fragen bzgl Sterbegeldversicherung kannst du natürlich gerne auch bei uns nachfragen, wir beraten dich gerne und suchen die perfekte Versicherung auch in diesem Fall für dich!





Pflege und die Bedeutung Angehöriger

Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nimmt immer weiter zu. Um diesen Trend abzufedern, gibt es eine neue Pflegereform. Lag die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland 2013 noch bei 2,6 Millionen, so gehen Experten davon aus, dass sie 2030 bereits bei 3,5Millionen liegen wird.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein zentrales Element des deutschen Sozialversicherungssystems und spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Lebensqualität von Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Sie ist ein Ausdruck der Solidarität in unserer Gesellschaft und gewährleistet, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung erhalten, um ein würdevolles Leben führen zu können. In diesem Kontext ist es wichtig zu verstehen, warum Angehörige in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, an der Pflege ihrer bedürftigen Familienmitglieder mitzuwirken.

Die Grenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Art Grundversorgung für Pflegebedürftige, oftmals reicht diese Absicherung aber nicht für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder ähnlichem. An diesem Punkt kommen die Angehörigen ins Spiel. Heute werden rund 2/3 der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen zuhause durch Angehörige gepflegt.

Gründe um zuhause zu pflegen

In den kommenden Jahren steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung weiter an, bezugnehmend auf die Anzahl, der im Haushalt lebenden, Kinder. Aber nicht nur die Beiträge der Sozialversicherung steigen, sondern auch das Geld was den Pflegebedürftigen in Zukunft zur Verfügung gestellt wird. Es gibt steigendes Pflegegeld und auch in Bezug auf die Verhinderungspflege und die Kurzeitpflege gibt es eine Steigerung und eine einfachere Möglichkeit dieses Budget auch als pflegender Angehöriger abzurufen. Oftmals ist eine Pflege zuhause aber auch aus verschiedenen Gründen, die einzige Möglichkeit:

  1. Kosten für Pflegeeinrichtungen: Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung kann erhebliche Kosten verursachen. Diese Kosten setzen sich aus den Pflegegebühren, Unterkunftskosten und Verpflegungskosten zusammen. Eine private Pflegeeinrichtung kann monatliche Gebühren in Tausenderhöhe erfordern, was für viele Familien finanziell untragbar ist.
  2. Vermeidung des Verkaufs von Immobilien: Oftmals ist das elterliche Zuhause ein wichtiger Vermögenswert, den die Familie erhalten möchte. Der Verkauf dieses Eigentums zur Deckung der Kosten für eine Pflegeeinrichtung kann emotional belastend sein und das familiäre Erbe gefährden.
  3. Individuelle Pflegevorlieben: Viele ältere Menschen bevorzugen es, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, wo sie von ihren Angehörigen umgeben sind. Dies kann zu einer besseren Lebensqualität führen und die emotionale Verbindung in der Familie stärken.

Die private Pflegeversicherung

Eine private Pflegeversicherung kann eine wertvolle Unterstützung bei der Finanzierung der häuslichen Pflege sein. Sie bietet eine gewisse finanzielle Sicherheit, indem sie die Kosten für Pflegedienste, Betreuung und medizinische Versorgung deckt. Diese Versicherung kann dazu beitragen, den finanziellen Druck auf die Familie zu reduzieren und die Qualität der Pflege zu verbessern.

Um einen größeren Handlungsspielraum zu haben ist eine private Pflegeversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie kann beispielsweise die Kosten für einen professionellen Pflegedienst, medizinische Hilfsmittel und notwendige Umbauten im Haus abdecken. Aber sie kann auch für die Unterbringung in einem Pflegeheim genutzt werden und somit die Angehörigen aus ihrer Verantwortung befreien.

Solltest du über eine private Pflegeversicherung nachdenken um die Verpflichtung und die Abhängigkeit von deinen Angehörigen zu umgehen, beraten wir dich gerne um die Möglichkeiten.




Ist Pflegegeld pfändbar?

Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der deutschen Pflegeversicherung, die Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen erhalten, um ihre Pflegebedürftigkeit zu mildern und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld

Um Pflegegeld zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Diese wird anhand von fünf Pflegegraden festgestellt, wobei der Grad der Beeinträchtigung über die Gewährung und Höhe des Pflegegeldes entscheidet.

Eine Einteilung in den Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) vorgenommen, beziehungsweise eine Empfehlung an die Krankenkasse mit der Einteilung ausgesprochen. Umso höher die Einschränkung der Selbständigkeit bzw. der Hilfebedarf in verschiedenen Bereichen ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Verwendung des Pflegegeldes

Das Geld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzlichen Vertreter überwiesen. Es steht den Betroffenen frei, wie sie das Geld einsetzen möchten, sei es für ambulante Pflegedienste, die Unterstützung von Angehörigen oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Das Pflegegeld ist eine von mehreren Leistungen der Pflegeversicherung. Neben dem Pflegegeld gibt es auch Sachleistungen wie die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder teilstationäre Einrichtungen.

Für Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen gibt es auch die Möglichkeit eine Ersatzpflegeleistung zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen, der Betrag beläuft sich aktuell auf 125 € pro Monat. Des Weiteren kann die Pflegeperson im Jahr inklusive der Umwidmungsregelung einen Betrag von bis zu 2400€ abrufen um eine Ersatzpflegeperson zu beauftragen, die die eigentlich Pflegeperson vertritt, für die Zeit der Abwesenheit.

Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe des ausgezahlten Geldes variiert je nach Pflegegrad und wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Es kann sich im Laufe der Zeit durch Gesetzesänderungen oder Anpassungen in der Pflegeversicherung verändern.

Ist Pfleggeld pfändbar?

In einem Urteil aus dem Jahr 2021 wird klar geregelt, dass Pflegegeld nicht auf das pfändbare Einkommen angerechnet werden darf. Zusammengefast entschieden die Richter, dass das Geld einen Anreiz zu Sicherung der Pflege darstellen soll und der Effekt zunichte gemacht werden würde, wenn es auf das pfändbare Einkommen anrechenbar wäre.

Möchtest du weiter Informationen zu einer privaten Pflegeversicherung?




Wer zahlt, wenn mein Kind verunglückt?

Achtung Unfall! Bitte schütze Dich und Deine Kinder!

In Deutschland sind noch nicht einmal dreißig Prozent aller Kinder privat Unfallversichert. Das ist die schaurige Wahrheit, denn besonders unsere Kleinen sind stets wild, neugierig und unvorsichtig beim Entdecken dieser Welt.

Leider sind tatsächlich rund 81 % aller Unfälle mit Kindern finanziell nicht abgesichert, denn sicherlich, wenn das Kind einen Unfall in der Schule, im Kindergarten oder auf dem direkten Hin- und Rückweg zu diesen Orten hat, ist es durch die gesetzliche Unfallversicherung für gewöhnlich abgesichert. Jedoch gibt es erst Rentenleistungen ab einer Erwerbsminderung von mindestens 20 % und die Zahlungen der gesetzlichen Versicherung fallen erschreckend dürftig aus.

Nehmen wir als Beispiel einen Fall, in dem ein sechsjähriges Kind auf dem direkten Schulweg unfallbedingt Vollinvalide wird. In diesem Fall kann die Familie mit Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen. Wir sprechen von 478,33 € Vollinvalidenrente (neue Bundesländer) für das Kind. Dieser Beitrag unterliegt keiner Altersanpassung und erhöht sich nicht. Die Familie des Betroffenen ist finanziell ruiniert und das Kind wird lebenslang ein Sozialfall bleiben. Wer kann schon von rund 480 € leben? Vor allem, wenn eine Schwerbehinderung mit Pflegebedarf vorliegt. Eine private Unfallversicherung schützt in aller erster Hinsicht das finanzielle Grundgerüst der Eltern, falls ein schwerer Unfall des Kindes eine umfangreiche Pflege und / oder medizinische Behandlungen / Hilfsmittel bedarf.

Zum Glück haben Kinder ein gutes „Heilfleisch“ und genesen schnell, so dass im Erwachsenenalter die meisten Unfälle für gewöhnlich überwunden werden konnten, aber stets sind die Eltern die ersten Personen, welche unter einem folgenschweren Unfall ihres Kindes nicht nur seelisch, sondern auch finanziell leiden.

Aber was ist, wenn mein Kind auf dem Spielplatz verunglückt? Da ist im privaten Sektor gar kein Versicherungsschutz geboten, wenn ich nicht privat vorgesorgt habe.

Und ich bin an dieser Stelle ganz ehrlich: Es ist keine Option, meinem Kind das Spielen und Klettern zu verbieten, nur weil es unzureichend versichert ist. Denn die Kindheit sollte unbeschwert und unbefangen sein.