Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kurz BU sichert dich finanziell ab, wenn du deinen Beruf für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, aufgrund von Krankheit oder Unfall.

Die BU zählt zu den wichtigsten Versicherungen um sich finanziell abzusichern.

Auf was sollte ich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Wichtig ist eine möglichst hohe Rente festzulegen um den Einkommensverlust so gut wie möglich auszugleichen. Geraten wird dazu die Rentenhöhe bei 80% des vorherigen Nettogehalts anzusiedeln.

Wann solltest du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Sinnvoll ist es die BU so früh wie möglich abzuschließen, da die Beiträge mit steigendem Lebensalter teurer werden. Auch Hobbys oder Vordiagnosen können die Prämie verteuern. Allerdings ist es auch bei fortgeschrittenem Alter zu empfehlen eine BU abzuschließen, weil mit dem Älter werden die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung, die zu einer Unfähigkeit den Beruf weiterhin auszuüben, steigt.

Welche Nachteile kann es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geben?

Zunächst einmal ist es wichtig die Rentenhöhe möglichst hoch zu wählen, damit auch der gewünschte Effekt der finanziellen Absicherung greift. Des Weiteren ist eine BU mitunter eine kostspielige Versicherung, deren Beiträge durch Vorerkrankungen oder Hobbys noch teurer werden können. Größtes Problem der BU kann der Ausschluss sein zum Beispiel bei relevanten Vorerkrankungen.

Dann empfiehlt sich eine BU ohne Gesundheitsfragen.

Weitere Bedingungsbeispiele mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Besondere Ereignisse zur Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen
(kann jederzeit aus dem Programm genommen werden)

Es gibt auch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeit abzusichern mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bei besonderem Anlass. Dabei gilt die Einschränkung, dass man jünger als 36 Jahre alt sein darf und dann eines der folgenden Ereignisse geschehen ist:

  • Heirat
  • Geburt oder Annahme eines Kindes
  • Aufnahme einer Berufstätigkeit nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschul-/Fachhochschulstudiums
  • Aufnahme der Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung
  • Kauf einer Immobilie mit einem Verkehrswert von mindestens 50.000 Euro zur Eigennutzung oder zur Gründung einer eigenen beruflichen Existenz
  • Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 Euro zur Errichtung einer Immobilie zur Eigennutzung oder zur Gründung einer eigenen beruflichen Existenz
  • Niederlassung als selbständiger Arzt oder Aufnahme in eine Praxisgemeinschaft

Erfüllt du hier eines der Kriterien, dann kannst du dich mit den folgenden Gesundheitsfragen absichern. Hier ist die maximale Absicherungssumme auf 1.750€ gedeckelt. Medizinstudenten bis 1.500€

Schwierige Bedingungen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Durch Vorerkrankungen oder andere Gründe weißt du bereist im Vorfeld, dass eine Absicherung deiner Berufsunfähigkeit schwierig wird. Vielleicht wäre folgendes eine Möglichkeit für dich. Mit den folgenden Kriterien könnte diese Gesellschaft eine Chance auf Absicherung sein:

Sollte nichts für dich dabei gewesen sein oder du hast Fragen, wir schauen gerne mit dir nach der für dich passenden Berufsunfähigkeitsversicherung!








Erwerbsminderungsrentenerhöhung

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Wenn du deinen Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls frühzeitig aufgeben musst und nur noch geringe Zeit pro Tag arbeiten kannst, fällst du in den Bereich der Erwerbsminderungsrente. Jetzt hat der Gesetzgeber eine Erwerbsminderungsrentenerhöhung angekündigt.

Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente?

Wenn du durch eine Erkrankung oder einen Unfall nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten kannst, bekommst du eine Teilerwerbsminderungsrente. Kannst du nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten, steht dir die volle Erwerbsminderungsrente zu.

Wichtig ist, dass dir nur dann die Erwerbsminderungsrente zusteht, wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang die Pflichtbeiträge gezahlt hast.

Bei Azubis gilt eine Sonderregelung:  Als Azubi musst du in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gewesen sein. Schutz bei typischen Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen besteht ab dem ersten Tag.

Typische Krankheiten, die zu einer Erwerbsminderung führen sind zum Beispiel: Depressionen, oder andere psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen oder Einschränkungen des Bewegungsapparates.

Darf ich noch arbeiten, wenn ich Erwerbsminderungsrente erhalte?

Wenn du Teilerwerbsminderungsrente bekommst, darfst du zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten. Bekommst du volle Erwerbsminderungsrente, darfst du nur weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente aktuell?

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich immer individuell aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 5 Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung.

In der Regel kann man bei voller Erwerbsminderungsrente von 34% des Bruttoverdienstes ausgehen.

Die Teilerwerbsminderungsrente liegt bei der Hälfte der Erwerbsminderungsrente.

Den aktuellen Betrag kannst du auf deinem letzten Rentenbescheid einsehen. Auf der rechten Seite des Bescheids befindet sich ein Kasten mit drei untereinanderstehenden Beträgen. Der erste Betrag ist die aktuelle volle Erwerbsminderungsrente, die dir zusteht.

Dieser Betrag verändert sich nach deinem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 5 Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung und nach deiner versicherungspflichtigen Zeit.

Wie sieht die Erwerbsminderungsrentenerhöhung aus?

Rund 3 Millionen Menschen profitieren von der neuen Erwerbsminderungsrentenerhöhung. Problem bisher war, dass nur die Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente von den Rentensteigerungen, die es ab 2014 gab, profitiert haben.

Die neue Rentenreform sieht vor, dass alle Erwerbsminderungsrenten, die zwischen 2001 und 2018 zum ersten Mal in den Rentenbezug gefallen sind, Zuschläge von 4,5% bis 7,5% erhalten sollen. Die Auszahlung startet dann ab dem 01.07.2024.

Schon an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht? Wir beraten dich gerne!







Versichert sein – Auch auf dem Bau!

Endlich ist es soweit! Der Ball kommt so langsam ins Rollen und die Planungen für den Bau deines Eigenheims beginnen. Du und dein Partner habt bestimmte Vorstellungen, wie ihr euer Haus gestalten möchtet. Soll es ein Flachdach oder doch ein Satteldach werden? Wie viele Etagen soll das Haus besitzen? Oder kommt vielleicht doch eher ein Bungalow in Frage? Das alles sind Fragen, mit denen du dich beschäftigst, wenn es um die Planung deines Hauses geht. Ein Hausbau ist schließlich kein Kinderspiel und kann auch nervenraubend sein. Ähnlich ist es mit Sanierungsarbeiten, die auch nicht immer so einfach zu bewältigen sind, wenn man alleine oder zu zweit ist. Daher freut man sich als Bauherr immer über helfende Hände, egal ob es Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder sind.

Doch worauf solltet ihr achten, wenn ihr auf dem Bau arbeitet und was passiert, wenn du oder jemand der Bauhelfer in Folge eines Baustellenunfalls einen körperlichen Schaden davon trägt? Wer übernimmt die Kosten im Falle eines solchen Unfalls? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Text…

Alle Bauhelfer – auch die Bauherren – packen an und beginnen so langsam aber sicher mit dem Hausbau. Dennoch solltest du nicht außer Acht lassen, dass ein Unfall, insbesondere wenn es um Bauarbeiten geht, von einer Sekunde auf die andere passieren kann. Hinzu kommt das erhöhte Verletzungsrisiko, wenn unerfahrene Personen beim Hausbau mithelfen. Aus diesem Grund solltest du sowohl deine Gesundheit, als auch die deiner Helfer nicht aufs Spiel setzen, im Gegenteil, du solltest sie absichern.

Bauherrenhaftpflicht und Bauhelferunfallversicherung

In diesem Fall tust du das mit der Bauherrenhaftpflicht bzw. der Bauhelferversicherung. An dieser Stelle ist es wichtig, beide Versicherungen voneinander zu differenzieren. Als Bauherr trägst du das Risiko bzw. die Haftung im Schadenfall, heißt also, dass du für alle Unfälle und Schäden haftest, die andere Personen auf deiner Baustelle erleiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Unbefugte davon betroffen sind oder deine Bauhelfer. Falls ein Unfall passiert, musst du Schadenersatz leisten. Gut dass es die Bauherrenhaftpflicht gibt, welche die Kosten deckt. Zumindest an Fremde. Die Bauhelfer müssen separat über eine Unfallversicherung versichert werden. Versichert sind Personenschäden,  Sachschäden als auch Vermögensschäden. Aspekte wie Verletzung, Invalidität oder Tod des vom Unfall Betroffenen, sind den Personenschäden zuzuordnen. Die Entstehung von Kosten in Folge einer Verletzung oder in Folge von Arbeitsunfähigkeit ist nicht zu verhindern. Auch die Kosten für eine medizinische Behandlung oder therapeutische Maßnahmen sind mit abgesichert.

Sachschäden

Was hat es eigentlich mit Sachschäden auf sich? Gehen wir davon aus, dass ein guter Freund von dir auf deiner Baustelle bei deinem Hausbau hilfst. Dabei kommt seine Kreissäge, die er mitgebracht hat, zu Schaden und ist nicht mehr funktionsfähig. Somit liegt ein Sachschaden seines Eigentums vor und die Bauherrenhaftpflicht von dir übernimmt die Kosten (wenn es dein Verschulden ist).

Vermögensschäden

Mit Vermögensschäden sind Schäden gemeint, die auf die finanzielle Situation des Betroffenen zurückzuführen sind. Wenn ein Passant durch unachtsames Verhalten des Bauherrns verunglückt und invalide wird, so besteht ein Risiko, dass der Betroffene in eine finanzielle Notlage gerät. Hat der Bauherr keine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen, so muss er für den Schaden selbst aufkommen. In der Regel wird eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio € für Sach- oder Personenschäden empfohlen. Glücklicherweise wird durch die meisten Versicherungen ein Betrag in dieser Höhe als Untergrenze bereits angeboten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet automatisch mit dem Ende der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei bis drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Falls die Versicherungsdauer ein Jahr beträgt, die Bauarbeiten sich jedoch über diesen Zeitraum hinaus erstrecken, solltest du deinen Versicherer darüber informieren. Im Anschluss wird die Versicherungsdauer verlängert.

Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung unterscheidet sich nicht enorm von der Bauherrenhaftpflicht. Sie sichert die privaten Bauhelfer ab, die ihren Freunden, ihrer Familie oder Bekannten beim Hausbau helfen. Stürzt ein Bauhelfer beispielsweise in eine tiefe Baugrube und verletzt sich dabei, so übernimmt die Bauhelferversicherung jegliche Kosten, die mit dem Unfall einhergehen.

So solltest du wissen, dass diese Versicherung dich auch bei selbstverschuldeten Unfällen absichert. Zu den Kosten , die gedeckt werden, gehören, wie auch bei der Bauherrenhaftpflicht, medizinische Behandlungskosten und Kosten für therapeutische Maßnahmen etc. Gemeint sind also alle Kosten, die mit dem Unfall einhergehen. Natürlich variieren sie je nach Art und Höhe des Unfalls. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau (BGBau) angemeldet- und darüber abgesichert werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese einen Lohn für ihre Arbeit erhalten oder nicht.

Wird der Bauhelfer nicht gemeldet, so erwartet ihn ein Bußgeld bis zu 2.500€.

Sei dir darüber bewusst, dass die Absicherung über die BGBau nur Basisschutz gewährleistet. Kommt es durch einen schwerwiegenden Unfall zur Vollinvalidität oder sogar zum Tod des Geschädigten, so leistet sie keine Zahlungen. Daher ist es für den Versicherungsnehmer sicherlich von Vorteil, schließt er – zusätzlich zur verpflichtenden Versicherung durch die BGBau – eine Bauhelferversicherung ab. Diese leistet auch im Falle einer Invalidität oder im Todesfall Zahlungen. Da das Unfallrisiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist solch eine Versicherung sehr empfehlenswert.

Unfall – Was nun?

Stelle dir folgendes vor: Du als Bauherr arbeitest gemeinsam mit deinen Bauhelfern auf der Baustelle. Alles scheint in Ordnung zu sein. Doch plötzlich kracht es. Einer deiner Bauhelfer ist vom Gerüst gestürzt und erleidet dadurch möglicherweise einen Knochenbruch, was übrigens nicht selten vorkommt. Neben den anderen Bauhelfern trägst du als Bauherr besonders viel Verantwortung, wenn es um ihre Sicherheit auf  deiner Baustelle geht. Nun stellt sich für dich die Frage, wie du im Fall der Fälle vorgehen solltest.

Zuallererst ist es wichtig für dich Ruhe zu bewahren, denn wie du bestimmt schon weißt, handelt man mit klarem Kopf am Besten. Sichere zuerst die Unfallstelle ab und stelle sicher, dass jegliche Personen außerhalb des Gefahrenbereichs gebracht werden. Merkst du, dass der Betroffene schwer verletzt ist, so solltest du umgehend einen Rettungswagen rufen. Vergiss nicht, im Anschluss sofort erste Hilfe zu leisten. Dies kann im besten Fall Leben retten oder die Lage des Geschädigten zumindest stabil halten, bis der Rettungswagen bei der Unfallstelle eintrifft. Dementsprechend solltest du die Wirkung einer solchen Hilfeleistung keinesfalls unterschätzen. Stellst du fest, dass der Verunglückte leicht verletzt ist, solltest du ihn dennoch zum Durchgangsarzt begleiten. Dieser kümmert sich um die Behandlung des Geschädigten.





Weitere Blogbeiträge zu ähnlichen Themen




BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und besonderem Anlass

Sie sind höchstens 35  und haben vor kurzem eines folgender Ereignisse hinter sich?:

  • Heirat
  • Geburt/ Annahme eines Kindes
  • Aufnahme einer Berufstätigkeit nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschul-/Fachhochschulstudiums
  • Aufnahme der Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung
  • Kauf einer Immobilie mit einem Verkehrswert von mindestens 50.000 EUR zur Eigennutzung oder zur Gründung einer eigenen beruflichen Existenz
  • Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR zur Errichtung einer Immobilie zur Eigennutzung oder zur Gründung einer eigenen beruflichen Existenz

 

Dann haben Sie nur folgende Gesundheitsfrage:

Die BU Rente darf dann 21.000€ im Jahr nicht übersteigen.

 

 

Ist hier auch nichts für Sie dabei? Sprechen Sie uns an. Vielleicht haben wir eine andere Lösung.




Niedrigzinspolitik: der Staat gewinnt – der Bürger verliert

Die Zinsen gingen in den letzten Jahren immer weiter runter. Der Vorteil daraus ist, dass wenn Sie sich Geld von der Bank leihen, kaum Zinsen anfallen. Das gleiche gilt auch für den Staat. Die Staatsschulden werden kaum verzinst, dadurch spart der Staat mehrere Milliarden oder sogar Billiarden Euro.

Aber anstatt den Schuldenschnitt zu reduzieren, damit bei höheren Zinsen nicht noch mehr Schulden aufgebaut werden, wird das Geld wieder in die „Wirtschaft“ gesteckt.

Der Spruch: „Des einen Freud, des anderen Leid.“ ,passt hier hervorragend.

Wo die einen sich Geld günstig leihen, machen die „Sparer“ Tag für Tag Verlust.

Die Inflationsrate im Dezember 2016 lag bei 1,7%. Die aktuellen Marktzinsen sind erheblich niedriger. So verliert Ihr gespartes Geld weiter an Wert.

Noch schlimmer trifft es die Versicherungen und Banken. Diese müssen auf Ihre Rücklagen Strafzinsen zahlen.
Das Problem ist, das diese Rücklagen vorhanden sein müssen. Ein Großteil davon ist vom europäischen Staat gefördert, damit die Unternehmen eine gewisse Stabilität haben,da Geld täglich verfügbar sein muss, damit z.B. im Versicherungsfall direkt Geld ausgezahlt werden kann.

Auch bei diversen Altersrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, usw. liegt  direkt verfügbares Geld parat.
Auf dieses Geld wird ein erhebliche Summe an Strafzinsen gezahlt. Und dieses Geld war am Ende eigentlich für Sie gedacht.

Was man nicht vergessen darf, Sie geben diversen Versicherungen Geld, damit Sie eines Tages eine Leistung erhalten können. Dieses Geld wird zurück gelegt, für den Fall, dass Sie es in Anspruch nehmen.

z.B. bei der privaten Krankenversicherung zahlen Sie in jungen Jahren mehr ein, als Sie benötigen. Irgendwann wenn Sie älter werden, nehmen Sie mehr in Anspruch, als Sie einzahlen.
Nur das Problem ist, wenn diese Rücklagen nicht vernünftig verzinst werden, müssen Sie mehr einzahlen, damit das ganze wieder aufgeht.

z.B. bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) und Lebensversicherung (LV) haben Sie oft einen Tarifbeitrag (Brutto) und einen Zahlbeitrag (Netto). Die Gewinne werden Ihrem Vertrag zum größten Teil wieder gut geschrieben. Dadurch haben Sie einen niedrigeren Zahlbeitrag. Wenn die Gewinne der Geldanlage niedriger werden, erhöht sich Ihr Zahlbeitrag. Das heißt: Weniger Zinsen, weniger Gewinne, mehr Beitrag.

z.B. bei der Rente gibt es Rentenfaktoren. In diesem Rentenfaktor wird festgelegt, wie viel Rente Sie bei je 10.000€ Guthaben erhalten. Durch die langanhaltenden niedrigen Zinsen, können die Gesellschaften nicht auf Dauer die hohen Rentenfaktoren geben. Es heißt, dass die Rente unter dem garantierten Rentenfaktor nicht fallen kann. Wenn man sich die Bedingungen genauer anschaut, dann findet man auch dort noch eine Weg, dies anzupassen. Aktuell gibt es eine Gesellschaft, die garantiert, dass der garantierte Rentenfaktor nicht geändert werden kann. Es klingt ziemlich absurd, dass man eine Garantie nicht garantieren kann. Vorteil für Sie ist eine garantierte Garantie, dass Sie mit dieser garantierten Rente rechnen können. Nachteil, was bringt es mir, eine Garantie zu haben, wenn die Gesellschaft in dem Augenblick, wo ich mein Geld benötige, nicht mehr alle Garantien bedienen kann.

Auch die Riesterrenten haben bei diesen niedrigen Zinsen sehr große Probleme. Wenn das Rentenalter erreicht wird, müssen die eingezahlten Beiträge plus der Förderungen mindestens garantiert sein. Und das geht nur, wenn das Kapital verzinst angelegt wird. Nur ein Anteil wird effektiv in Fonds investiert. Da einige Gesellschaften sich schwer mit dieser Garantie-Erzielung tun, haben sich diese aus dem Riester-Markt zurückgezogen.
Andere haben neue Alternativen gefunden, wie diese Garantie gestellt werden kann. Nur diese Verträge müssen eine Zertifizierung erhalten. Aus diesem Grund haben diese vorläufig keine Riesterrenten im Angebot.

Wie Sie sehen, hat alles Vor- und Nachteile. Es wird langsam für uns alle wichtig, dass die Zinsen endlich angepasst werden, damit wir auch in Zukunft vernünftig leben können.

 




Jetzt geht der Ernst des Lebens weiter




Neues Jahr, Neue Vorhaben, Neue Prinzipien

Was haben Sie sich alles für diese Jahr vorgenommen?
– kein Alkohol mehr zu trinken?
– mit dem Rauchen aufhören?
– mehr Sport machen?
– …?

Das wäre alles, was jetzt kurzfristig zu machen wäre.

Und langfristig? Haben Sie sich schon auf die Zeit nach dem Arbeitsleben vorbereitet? Wir helfen Ihnen gerne dies zu überprüfen und die möglichkeiten Aufzuzeigen, wie Sie jetzt schon Ihre Vorhaben auch im Alter durchsetzen können.