Feuer – Es hat gebrannt!

Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn  man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?

Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?

Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.

Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.

Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.

Trotzdem ist der Einbau und die Wartung eines Rauchmelders für dich persönlich wichtig, da er dich im Erstfall aus dem Schlaf reißt und dir in einem verrauchten Raum Orientierung schenkt.

Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer

zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:

Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):

  • Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
  • Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
  • Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
  • Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!

Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):

  • Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
  • Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
  • Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)

  • Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
  • weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
    Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!

Es wird genau geprüft, wer die Schuld trägt. Da kann es also vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in Regress genommen wird. Egal ob es die Privathaftpflicht vom Mieter, die Betriebshaftpflicht vom Gewerbetreibendem, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vom Gebäudebesitzer oder die Betriebshaftpflicht von eventuell beauftragten Handwerkern ist.

Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!



Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
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Schrebergarten / Kleingarten versichern

Besonders in der Corona Zeit ist das Interesse an einem eigenen Garten stark angestiegen. Nicht jeder hat ein Haus oder eine Wohnung mit Garten. Gerade für solche Fälle eignet sich ein Schrebergarten, ein „Stück Grün“ in einer Anlage, den man mit Gemüse und Obst bebauen kann (muss) und dazu ein geeigneter Ort um die Natur in seinem eigenen Bereich zu genießen.

Allerdings investiert man auch einiges an Zeit und sicherlich auch Geld um es sich in seinem Schrebergarten so richtig schön zu machen.

Daher ist es auch in diesem Fall besser eine Versicherung abzuschließen, denn auch eine Gartenlaube kann abbrennen und der Inhalt zerstört werden oder es wird eingebrochen und dabei geht ein Fenster zu Bruch.

Die Schrebergartenversicherung ist hierbei die richtige Versicherung, bevor dein Garten auf irgendeine Art und Weise beschädigt wird – und du auf den entstehenden Kosten sitzen bleibst.

Eine Versicherung dieser Art sichert den Garten, seinen Inhalt als auch eine Gartenlaube gegen jegliche Beschädigung ab, die zum Beispiel durch einen Brand, durch Vandalismus oder einen Einbruch verursacht wird – und übernimmt die Schadenkosten.

Mittlerweile gibt es einige Versicherer, die eine Kleingartenversicherung anbieten.

Auf folgende Punkte solltest du achten:

  • die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der Grunddeckung. Dazu gehört die Absicherung von Gebäuden gegen Brandschäden und zum andern die Absicherung des Inhalts der Gebäude (Inventar) innerhalb der Gebäude gegen Feuerschäden, Einbruchsdiebstähln und Vandalismusschäden.
  • Versicherungsschutz gegen Feuer auch für Bäume, Sträucher, Ernten und Gartenkulturen
  • Mitversicherung von Elektroarbeitsgeräten (z.Bsp Rasenmäher etc.)
  • Ergänzender Versicherungsschutz möglich über Zusatzversicherungen. Dazu gehört einerseits der Versicherungsschutz von Gebäude und deren Inventar gegen: Sturm- und Hagelschäden; Leitungswasserschäden. Andererseits gehört die Absicherung von Gartenmöbeln im Freien auch zum ergänzenden Versicherungsschutz.
  • Glasversicherung für Gewächshäuser
  • Solaranlagen im Freien sind gegen einfachen Diebstahl, Vandalismus und Glasbruch abgesichert

Zur Grunddeckung der Kleingartenversicherung gehören Gebäude (Baulichkeiten) und deren Inhalt. Gebäude sind gegen Feuer abgesichert und der Inhalt der Baulichkeiten ist sowohl gegen Feuer, Einbruchdiebstahl als auch gegen Vandalismus abgesichert. Je nach Wunsch kann man bei der Dialog zusätzliche Bausteine mitversichern. Dazu gehört die Absicherung von Gebäude und deren Inhalt gegen Sturm/Hagel, Leitungswasser. Außerdem wird ebenso die  Absicherung von Gartenmöbeln und Gewächshäuser angeboten.

Solltest du Fragen haben, melde dich gerne bei uns!