Feuer – Es hat gebrannt!

Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn  man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?

Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?

Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.

Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.

Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.

Trotzdem ist der Einbau und die Wartung eines Rauchmelders für dich persönlich wichtig, da er dich im Erstfall aus dem Schlaf reißt und dir in einem verrauchten Raum Orientierung schenkt.

Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer

zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:

Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):

  • Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
  • Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
  • Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
  • Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!

Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):

  • Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
  • Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
  • Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)

  • Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
  • weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
    Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!

Es wird genau geprüft, wer die Schuld trägt. Da kann es also vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in Regress genommen wird. Egal ob es die Privathaftpflicht vom Mieter, die Betriebshaftpflicht vom Gewerbetreibendem, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vom Gebäudebesitzer oder die Betriebshaftpflicht von eventuell beauftragten Handwerkern ist.

Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!



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Wenn Behörden Betriebe schließen

Betriebsschließung und Teilbetriebsschließung, wann greift welche Versicherung und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine der Versicherungen überhaupt die Schäden deckt.

Vor paar Monaten ging der Fall des Schokoladenherstellers Ferrero durch die Medien. Immer wieder hört man auch von anderen Unternehmen, die Schließen müssen oder Ware zurückrufen müssen. Wer kommt in so einem Fall für die Schäden auf die dem Konzern enstehen?


Die Causa Ferrero – was bisher bekannt ist

Bei Ferrero kommt es zurzeit zu einer großen Rückrufaktion. Nicht nur Europaweit, sondern auch in Neuseeland, Australien und den USA werden die Produkte aus einem Werk in Belgien zurückgerufen, weil diese Produktionsstätte mit Salmonellenbefall in Verbindung gebracht wird.

Am 07.01.2022 wurde bereits der erste Fall einer Salmonellose in Großbritannien dokumentiert, der einen Zusammenhang mit einem Schokoladenprodukt von Ferrero aus dem belgischen Werk in Arlon hat.

Die meisten der hunderten Betroffenen in Europa, die mit dem Werk aus Belgien in Verbindung gebracht werden, sind Kinder unter 10 Jahren. Bei einer Salmonellose treten Bauchschmerzen, heftige Durchfälle, Erbrechen und Fieber auf, besonders bei kleinen Kindern und geschwächten, vorerkrankten Personen ist es eine ernstzunehmende Erkrankung, die nicht selten im Krankenhaus behandelt werden muss.

Bereits am 15.12.2021 wurden bei Eigenkontrollen in dem Werk in Arlon (Belgien) in einem Sieb am Auslass zweier Rohstofftanks Salmonellen festgestellt. Ferrero hat daraufhin Produkte aus den Tanks zurückgehalten und auf den Vorfall mit vermehrten Kontrollen der unfertigen und fertigen Produkte reagiert.

Die betroffenen Siebe wurden ausgetauscht. Ein Rückruf der bereits im Umlauf befindlichen Produkte wurde nicht veranlasst.

In Deutschland sind bisher keine positiven Probe bestätigt worden.

Europaweit betreibt Ferrero mehr als ein Dutzend Werke.

Jetzt gibt es eine große Rückrufaktion für die Produkte des Herstellungsortes Arlon. Verbraucher können ihre betroffenen, gekauften Ferrero Artikel auch ohne Kassenbon in einer Vielzahl von Märkten zurückgeben (z.B. Aldi, Lidl, Edeka,Kaufland, Netto usw).

Mittlerweile wird das Werk in Arlon durch die EU- Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und die EU- Gesundheitsbehörde ECDC untersucht.

Die Afsca, die zuständige Aufsichtsbehörde, hat dem Werk in Belgien die Lizenz entzogen. Das bedeutet, dass alle Produkte aus dem Werk unabhängig von Produktionsdatum zurückgerufen werden müssen. Ebenfalls wurden alle Vertriebe und Einzelhändler gebeten diese Produkte aus dem Verkauf zu nehmen. Öffnen darf das Werk erst wieder, wenn alle Regeln und Anforderungen der Lebensmittelsicherheit erfüllt sind.


Wer kommt für den finanziellen Schaden in so einem Fall auf?

Sobald es sich um eine Betriebsschließung handelt könnte die Betriebsschließungsversicherung für Schäden aufkommen.

Die Betriebsschließungssversicherung ist eine bestimmte Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, aber sie greift nur unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Einzelanordnung handelt, darf also keiner Allgemeinverfügung unterliegen, wie z.B. die Lockdowns der letzten zwei Jahre.

Die Gesundheitsbehörden haben das Recht nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) bei Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern z.B. Salmonellen lebensmittelverarbeitende Betriebe oder Gastronomin zu schließen.


Was deckt eine Betriebsschließungsversicherung ab?

Die Betriebsschließungsversicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich, reguliert also:

  • den entgangenen Gewinn
  • kommt für die fortlaufenden Betriebskosten auf z.B. Pacht/Miete.
  • Übernimmt Lohn/ Gehaltsausfall bei Tätigkeitsverbot der Mitarbeiter oder des Inhabers
  • zahlt den Ersatz der Vorräte/Ware oder die Vernichtung oder Brauchbarmachung
  • Kosten für die Desinfektion des Betriebes
  • Kostenübernahme bei Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz

Auch Teilbetriebsschließungen sind abgesichert.


Was ist denn, wenn es sich um keinen lebensmittelverarbeitenden Betrieb handelt oder es sich nicht um eine Betriebsschließung handelt und es trotzdem zu einem Rückruf kommt?

Rückrufe gibt es natürlich in jeglichen Bereichen der massenhaften Herstellung.

Schäden an Personen oder Sachen, die durch eine fehlerhaftes Produkt entstehen, zahlt die Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung. Für Vermögensschäden kommt diese jedoch nicht auf.

Dafür gibt es eine Rückrufvesicherung.

Diese deckt dann ab:

  • Kosten für die Benachrichtigung über den Rückruf
  • Kosten für die Sortierung der vom Rückruf betroffenen Produkte
  • Kosten für den Transport der Produkte zur autorisierten Stelle
  • Überprüfungskosten der Produkte
  • Kosten für die Zwischenlagerung (meist max. 3 Monate)
  • Kosten für Austausch/ Reparatur/ Nachrüstung oder Vernichtung fehlerhafter Produkte
  • Kosten der Erfolgskontrolle

Solltest du Fragen haben, beraten wir dich gerne!