Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungnebenkosten

Besonders bei Handwerksbetrieben, die Hand in Hand auf Baustellen arbeiten, z.B bei Neubauten, Renovierungen etc. ist es sehr sinnvoll sich sowohl gegen Nachbesserungsbegleitschäden, als auch gegen Mängelbeseitigungsnebenkosten abzusichern.

Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?

Wenn ein Handwerksbetrieb nicht vollumfänglich die vereinbarten Eigenschaften am eigenen Gewerk herstellt und es durch die Instandsetzung des eigenen Gewerks in einen mangelfreien Zustand zu Beschädigungen oder Zerstörung des Gewerks anderer Handwerker kommt, so liegt ein Nachbesserungsbegleitschaden vor.

Ein Beispiel: Ich als Elektriker verlege Stromleitungen, danach wird die Wand verputzt und gestrichen. Bei Benutzung der Leitung stellt der Eigentümer/Mieter fest, dass die Leitung nicht funktioniert. Damit ich die Leitung tauschen kann, muss ich die gestrichene und verputzte Wand beschädigen.

In diesem Fall beschädige/zerstöre ich die Gewerke des Malers und Verputzers. Die Kosten hierfür können teuer werden. Von der Versicherung werden sie nur dann getragen, wenn du vorab darauf achtest das Nachbesserungsbegleitschäden auch abgesichert sind.

Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten?

Anders gelagert sind die Mängelbeseitigungsnebenkosten. Wenn durch die eigene fehlerhafte Arbeit Schäden an Gewerken anderer entsteht, dann handelt es sind um Mängelbeseitigungsnebenkosten.

Angenommen ich verlege Wasserrohre und im Nachgang entdeckt der Mieter/ Eigentümer durch eine nasse Wand oder nasse Fugen, dass etwas mit der Wasserleitung nicht stimmt. Dann muss ich wieder das Gewerk anderer Handwerker zerstören bzw beschädigen um die Rohre zu tauschen. Allerdings mit dem Unterschied, dass ich durch mein fehlerhaftes Gewerk schon zuvor einen Schaden an anderen Gewerken verursacht habe.

In beiden Fällen kommen nicht nur die Kosten für die Instandsetzung des eigenen Gewerks, sondern auch die für die Gewerke anderer auf dich zu. Zusätzlich kommt es zum eigenen Leistungsausfall für andere Aufträge ( separat schauen, ob die Versicherung das auch mit abdeckt) und eventuell kann der Eigentümer oder Mieter sein Objekt nicht nutzen und es entstehen auch hierfür Kosten, die zu decken sind.

Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung!








Versichert sein – Auch auf dem Bau!

Endlich ist es soweit! Der Ball kommt so langsam ins Rollen und die Planungen für den Bau deines Eigenheims beginnen. Du und dein Partner habt bestimmte Vorstellungen, wie ihr euer Haus gestalten möchtet. Soll es ein Flachdach oder doch ein Satteldach werden? Wie viele Etagen soll das Haus besitzen? Oder kommt vielleicht doch eher ein Bungalow in Frage? Das alles sind Fragen, mit denen du dich beschäftigst, wenn es um die Planung deines Hauses geht. Ein Hausbau ist schließlich kein Kinderspiel und kann auch nervenraubend sein. Ähnlich ist es mit Sanierungsarbeiten, die auch nicht immer so einfach zu bewältigen sind, wenn man alleine oder zu zweit ist. Daher freut man sich als Bauherr immer über helfende Hände, egal ob es Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder sind.

Doch worauf solltet ihr achten, wenn ihr auf dem Bau arbeitet und was passiert, wenn du oder jemand der Bauhelfer in Folge eines Baustellenunfalls einen körperlichen Schaden davon trägt? Wer übernimmt die Kosten im Falle eines solchen Unfalls? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Text…

Alle Bauhelfer – auch die Bauherren – packen an und beginnen so langsam aber sicher mit dem Hausbau. Dennoch solltest du nicht außer Acht lassen, dass ein Unfall, insbesondere wenn es um Bauarbeiten geht, von einer Sekunde auf die andere passieren kann. Hinzu kommt das erhöhte Verletzungsrisiko, wenn unerfahrene Personen beim Hausbau mithelfen. Aus diesem Grund solltest du sowohl deine Gesundheit, als auch die deiner Helfer nicht aufs Spiel setzen, im Gegenteil, du solltest sie absichern.

Bauherrenhaftpflicht und Bauhelferunfallversicherung

In diesem Fall tust du das mit der Bauherrenhaftpflicht bzw. der Bauhelferversicherung. An dieser Stelle ist es wichtig, beide Versicherungen voneinander zu differenzieren. Als Bauherr trägst du das Risiko bzw. die Haftung im Schadenfall, heißt also, dass du für alle Unfälle und Schäden haftest, die andere Personen auf deiner Baustelle erleiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Unbefugte davon betroffen sind oder deine Bauhelfer. Falls ein Unfall passiert, musst du Schadenersatz leisten. Gut dass es die Bauherrenhaftpflicht gibt, welche die Kosten deckt. Zumindest an Fremde. Die Bauhelfer müssen separat über eine Unfallversicherung versichert werden. Versichert sind Personenschäden,  Sachschäden als auch Vermögensschäden. Aspekte wie Verletzung, Invalidität oder Tod des vom Unfall Betroffenen, sind den Personenschäden zuzuordnen. Die Entstehung von Kosten in Folge einer Verletzung oder in Folge von Arbeitsunfähigkeit ist nicht zu verhindern. Auch die Kosten für eine medizinische Behandlung oder therapeutische Maßnahmen sind mit abgesichert.

Sachschäden

Was hat es eigentlich mit Sachschäden auf sich? Gehen wir davon aus, dass ein guter Freund von dir auf deiner Baustelle bei deinem Hausbau hilfst. Dabei kommt seine Kreissäge, die er mitgebracht hat, zu Schaden und ist nicht mehr funktionsfähig. Somit liegt ein Sachschaden seines Eigentums vor und die Bauherrenhaftpflicht von dir übernimmt die Kosten (wenn es dein Verschulden ist).

Vermögensschäden

Mit Vermögensschäden sind Schäden gemeint, die auf die finanzielle Situation des Betroffenen zurückzuführen sind. Wenn ein Passant durch unachtsames Verhalten des Bauherrns verunglückt und invalide wird, so besteht ein Risiko, dass der Betroffene in eine finanzielle Notlage gerät. Hat der Bauherr keine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen, so muss er für den Schaden selbst aufkommen. In der Regel wird eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio € für Sach- oder Personenschäden empfohlen. Glücklicherweise wird durch die meisten Versicherungen ein Betrag in dieser Höhe als Untergrenze bereits angeboten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet automatisch mit dem Ende der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei bis drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Falls die Versicherungsdauer ein Jahr beträgt, die Bauarbeiten sich jedoch über diesen Zeitraum hinaus erstrecken, solltest du deinen Versicherer darüber informieren. Im Anschluss wird die Versicherungsdauer verlängert.

Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung unterscheidet sich nicht enorm von der Bauherrenhaftpflicht. Sie sichert die privaten Bauhelfer ab, die ihren Freunden, ihrer Familie oder Bekannten beim Hausbau helfen. Stürzt ein Bauhelfer beispielsweise in eine tiefe Baugrube und verletzt sich dabei, so übernimmt die Bauhelferversicherung jegliche Kosten, die mit dem Unfall einhergehen.

So solltest du wissen, dass diese Versicherung dich auch bei selbstverschuldeten Unfällen absichert. Zu den Kosten , die gedeckt werden, gehören, wie auch bei der Bauherrenhaftpflicht, medizinische Behandlungskosten und Kosten für therapeutische Maßnahmen etc. Gemeint sind also alle Kosten, die mit dem Unfall einhergehen. Natürlich variieren sie je nach Art und Höhe des Unfalls. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau (BGBau) angemeldet- und darüber abgesichert werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese einen Lohn für ihre Arbeit erhalten oder nicht.

Wird der Bauhelfer nicht gemeldet, so erwartet ihn ein Bußgeld bis zu 2.500€.

Sei dir darüber bewusst, dass die Absicherung über die BGBau nur Basisschutz gewährleistet. Kommt es durch einen schwerwiegenden Unfall zur Vollinvalidität oder sogar zum Tod des Geschädigten, so leistet sie keine Zahlungen. Daher ist es für den Versicherungsnehmer sicherlich von Vorteil, schließt er – zusätzlich zur verpflichtenden Versicherung durch die BGBau – eine Bauhelferversicherung ab. Diese leistet auch im Falle einer Invalidität oder im Todesfall Zahlungen. Da das Unfallrisiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist solch eine Versicherung sehr empfehlenswert.

Unfall – Was nun?

Stelle dir folgendes vor: Du als Bauherr arbeitest gemeinsam mit deinen Bauhelfern auf der Baustelle. Alles scheint in Ordnung zu sein. Doch plötzlich kracht es. Einer deiner Bauhelfer ist vom Gerüst gestürzt und erleidet dadurch möglicherweise einen Knochenbruch, was übrigens nicht selten vorkommt. Neben den anderen Bauhelfern trägst du als Bauherr besonders viel Verantwortung, wenn es um ihre Sicherheit auf  deiner Baustelle geht. Nun stellt sich für dich die Frage, wie du im Fall der Fälle vorgehen solltest.

Zuallererst ist es wichtig für dich Ruhe zu bewahren, denn wie du bestimmt schon weißt, handelt man mit klarem Kopf am Besten. Sichere zuerst die Unfallstelle ab und stelle sicher, dass jegliche Personen außerhalb des Gefahrenbereichs gebracht werden. Merkst du, dass der Betroffene schwer verletzt ist, so solltest du umgehend einen Rettungswagen rufen. Vergiss nicht, im Anschluss sofort erste Hilfe zu leisten. Dies kann im besten Fall Leben retten oder die Lage des Geschädigten zumindest stabil halten, bis der Rettungswagen bei der Unfallstelle eintrifft. Dementsprechend solltest du die Wirkung einer solchen Hilfeleistung keinesfalls unterschätzen. Stellst du fest, dass der Verunglückte leicht verletzt ist, solltest du ihn dennoch zum Durchgangsarzt begleiten. Dieser kümmert sich um die Behandlung des Geschädigten.





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