Es darf Cannabis konsumiert werden- und die Auswirkungen auf Versicherungen?!

Seit dem 01.04.2024 ist es nun soweit- in Deutschland wurde das konsumieren und besitzen von Cannabis (mit Einschränkungen) legalisiert. Aber was bedeutet das für Versicherungen, bzw für Versicherungsnehmer?

Die Änderungen bei Cannabis

Ab dem 1.4.2024 werden Cannabis und der darin enthaltene Wirkstoff THC nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Erwachsene dürfen jetzt bis zu 25Gramm Cannabis mit sich führen und in der Wohnung dürfen bis zu drei lebende Pflanzen „gezüchtet“ werden.

Cannabis Fachgeschäfte wird es zunächst nur als Modellprojekte geben, da ist die Rechtssprechung noch nicht soweit um flächendeckend die Leitplanken festzulegen.

Hingegen soll es Vereine geben in denen sowohl der Anbau als auch der Vertrieb legal sind.

Cannabiskonsum und Autofahren

Ebenso wie beim Konsum von Alkohol hat auch der Konsum von Cannabis Auswirkungen auf unsere Reaktionszeit, Konzetration und Aufmerksamkeit. Deshalb wird jetzt ähnlich wie für Alkohol über einen neuen Grenzwert diskutiert, bis zu welchem das Führen eines KFZ noch als „sicher“ einzustufen ist.

Generell gilt hierbei sicherlich aber, dass es besser ist kein Verkehrsmittel zu führen, wenn man Cannabis konsumiert hat, merkt der ADAC in seinem Artikel an.

Darüberhinaus ist der Automobilclub dafür Aufklärung in Bezug auf die Auswirkungen von Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu betreiben.

Der Grenzwert für THC im Blut ist im Moment in der Diskussion. Hintergrund dafür ist, dass nach der bestehenden Regelung Fahrer schon beim kleinsten Nachweis von THC im Blut Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen.Betroffen ist dann auch der Versicherungsschutz. Und anders als Alkohol bleibt THC noch tagelang im Blut nachweisbar. High fühlen tut man sich dann schon längst nicht mehr und trotzdem überschreitet man oftmals noch den geltenden Grenzwert.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Wer einen Unfall mit THC im Blut verursacht, handelt grob fahrlässig und somit kann die Kaskoversicherung die Leistungen verweigern. Die KFZ- Haftpflicht entschädigt zwar den Schaden des Unfallopfers, kann aber den Unfallverursacher in Regress ziehen und sich bis zu 5.000€ wiederholen.

Umgehen kann man den eventuell ausfallenden Versicherungsschutz in dem man grundsätzlich auf den Kosum von Cannabis verzichtet, wenn man ein Fahrzeug führen möchte. Zumindest bis der Grenzwert angepasst wurde.




Neue Einbruchstechnik bei Autos

Die Welt wird immer digitaler und vieles läuft über Internet oder Funk.

Bisher war bekannt, dass über Funk die Zentralverriegelung gestört werden kann. Jetzt sind weitere Sicherheitslücken bei Funkschlüsseln gefunden worden.

Für Ihre Teilkaskoversicherung macht es aber keinen Unterschied, wie schwer oder leicht ihr Auto zu stehlen war. Getreu dem Motto:“Weg ist weg!“  Wichtig dabei ist, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt haben und dass Sie zeitnah die Polizei informieren. Aber nur Teile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, fallen unter die Diebstahlversicherung der Teilkasko. Alles andere gehört zur Hausratversicherung- dazu muss aber bei dieser Diebstahl aus verschlossenem KFZ mit versichert sein.