Aufgepasst bei Wohnriester!

Wohnriester-Verträge werden in Deutschland immer beliebter, doch möchten wir an dieser Stelle darauf

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hinweisen, dass der Versicherte sich mit diesem Modell der Altersvorsorge zwingend an seine Immobilie kettet. Es ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, dass der Versicherungsnehmer spätestens zum Renteneintrittsalter (67 bis zum 85. ) in der Rieste geförderten Immobilie wohnen bleiben muss. Das nennt man Selbstschutzklausel. Aber ist dies in der Praxis realistisch?

Ein junges Paar weiß doch nicht, was ihnen die Zukunft bringt!

Was ist zum Beispiel im Falle einer Scheidung? Der Partner, der das Eigentum verlässt, muss innerhalb von einem Jahr die komplette Fördersumme in einen neuen Wohnriester-Vertrag stecken. Nur wer hat das Geld und die finanziellen Möglichkeiten dafür? Schließlich sind in einer solchen Situation erst einmal Möbel und fundamentale Sachen wichtig, immerhin muss nun ein zweiter Hausrat angeschafft werden. Alternativ schreibt der Gesetzgeber vor, dass innerhalb von vier Jahren eine neue, selbstgenutzte Immobilie angeschafft werden kann. Das ist neben der Zahlung von Unterhaltsansprüchen und evtl. Alimenten ziemlich unrealistisch…

Anderes Beispiel:

Sie verändern sich beruflich und ziehen in ein anderes Bundesland. Das Objekt darf wegen der Riesterförderung nur vorrübergehend vermietet werden. Zum Renteneintritt mit 67 müssen Sie dann spätestens auch wieder dorthin zurückgezogen sein. Wenn Sie in der Zwischenzeit nicht schon ein anderes Eigentum selbst nutzen.

Ihre Immobilie darf auch nicht ohne weiteres Vererbt oder verschenkt werden. Schließlich Haben Sie ihre Rente in dieses Objekt investiert.

Wohnrieser dient einzig und allein dem Zweck, so schnell wie möglich mittels staatlicher Rentenfördergelder eine eigene Immobilie abzuzahlen, damit der Versicherte im Rentenalter keine Mietlasten mehr aufwenden muss.

Er wird allerdings dazu gezwungen, das Eigentum bis zum 85. Lebensjahr selbst zu nutzen. Und das ist der Haken! Die versicherte Person darf das Objekt zwar verkaufen, wenn z.B. ein lebenslanges Wohnrecht in einem Seniorenheim erworben wird, aber was ist, wenn die Person zu Ihrem Kind ziehen möchte, um privat betreut und versorgt zu werden? Pech gehabt. Oder hohe Rückzahlungen in Kauf nehmen!

Sie wollen im Alter vielleicht auswandern und die Sonne in anderen Ländern genießen? Auch das ist wegen der Wohnriesterförderung der Vergangenheit nicht umsetzbar oder mit hohen Kosten verbunden.

In all den aufgeführten Fällen muss das steuerlich geförderte Kapital rückwirkend versteuert werden, weil der Staat seine Fördergelder zum Zweck der Eigentumsverwirklichung zur Verfügung gestellt hat und der Versicherte Vertragspflichten zu wahren hat.

[tds_warning]Unser Fazit: Die Wohnriester-Verträge sind eher mit Vorsicht zu behandeln, da niemand sein Leben bis zum 85. Lebensjahres konkret planen kann und unerwartete Wendungen eintreffen können…[/tds_warning]

Autor: Sonja Noack

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